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Diese Versicherungen sollten im Skiurlaub nicht fehlen!

Nach der Weihnachtszeit und feiertage, kommt die Zeit die man nutzen kann, um Skifahren zu gehen. Und die Schneebedingungen stehen auch gut. Ohne die entsprechenden Versicherungen jedoch, könnte aus dem Pistenspaß egal ob beim Snowboarden, Abfahrts-, Eis- sowie beim Langlaufen oder beim Rodeln ein relativ teures Abenteuer werden.

Die Wintersaison hat bereits gestartet und viele werden in den Skiurlaub gehen. Ohne den richitgen Versicherungen, kann aus dem Vergnügen schon schnell einmal ein teurer Spaß werden. Nicht nur schlimme Folgen kein ein Skiurlaub haben, sondern auch sehr hohe Kosten verursachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Skifahrer jemand anderen oder sich selbst verletzt. Die GDV -(Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) gibt an, dass der Anteil versicherter Sportunfälle im Schnee 20% betragen. Im Jahr macht das über 40.000 Skiunfälle.

Die häufigste Unfallursache ist dabei der Zusammenstoß. Und die Summen können auch schon mal fünf- bis siebenstellig ausfallen.

 

Die Pflichtversicherung: Privathaftpflichtversicherung

Auf die Privathaftpflichtversicherung sollte man bei einem Skiurlaub auf keinen Fall verzichten. Diese sollte bei Bedarf auch für die Kinder abgeschlossen werden. Das empfiehlt auch die Pressespecherin der BdV (Bund der Versicherten e.V.). Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei berechtigen Ansprüchen im Schadenfall, dass heißt wenn der Versicherte Schäden bei jemand anderem verursacht. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Privathaftpflichtversicherung ab. Und das, wenns sein muss auch vor Gericht. Besitzen Sie keine private Haftpflichtversicherung und stoßen mit einem anderen Skifahrer zusammen und sind dabei Schuld, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Dafür kann auch Ihr gesamtes Vermögen gepfändet werden. Sie müssen bei solch einem Fall die ärztlichen Behandlungen, den Verdienstausfall des Geschädigten, Schmerzensgeld sowie Schadenersatz bezahlen. Verstirbt der Geschädigte ist mit sehr hohe Ersatzansprüchen der Hinterbliebenen zu rechnen.

 

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist von essentieller Bedeutung, wenn Sie für den Skiurlaub in das Ausland bspw. in die Schweiz, nach Österreich, Kanada oder in die USA fahren möchten. Gesetzliche Krankenversicherungen decken nicht die Kosten für eine Behandlung im Urlaubsort. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für diese Fälle da. Achten Sie dabei, dass in der Versicherung der Rücktransport inbegriffen ist.

Wenn Sie sich im Ausland ernsthaft verletzen, kann das sein, dass Sie zur Behandlung in die Heimat gebracht werden müssen. Gesetzliche Krankenversicherungen decken diese Kosten in der Regel nicht ab. Der Rücktransport kann sehr teuer werden und liegt schnell bei einem vierstelligen Betrag. Auch für Privatversicherte ist ein Auslandskrankenschutz sehr sinnvoll. Eine Ausnahme ist, wenn der Rücktransport von der privaten Krankenversicherung abgedeckt ist. Des Weiteren kann die Versicherung sinnvoll sein, wenn ein hoher Selbstanteil vertraglich vorgesehen ist oder man die Beitragsrückerstattung nicht gefährden möchte.

 

Mit dem privaten Unfallschutz auf Nummer sicher gehen

Im Skiurlaub kommt es immer wieder einmal zu schlimmen Unfällen, die schwerwiegende Verletzungen verursachen. Auch eine Invalidität kann die Folge sein. Mit dem privaten Unfallschutz sichern Sie sich ab, zumindest finanziell. Diese werden nicht von der Krankenversicherung getragen.Mit dem privaten Unfallschutz erhalten Sie je nach Versicherungsbedingungen entweder eine lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Zahlung. Es sind auch private Unfallversicherungen vorhanden, die zusätzlich Bergungskosten übernehmen. Achten Sie dabei auf die vereinbarte Versicherungssumme.

 

Sichern Sie sich ab mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Versicherungsexperten generell empfohlen. Bei einem Skiurlaub sollte man auf jeden Fall nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Jobs aufgrund einer Erkrankung oder einem Unfall nicht mehr ausüben können, zahlt die Versicherung die zuvor vereinbarte Rente.

 

Hausratversicherung für das Zimmer im Skiurlaub

Das Hab und Gute einer Person wird am Urlaubsort durch eine zusätzliche Hausratversicherung abgesichert. So ist das verschlossene Hotelzimmer bei einem Einbruch von einer Hausratversicherung abgesichert. Das gilt beispielsweise auch für die Wintersportausrüstung, die in der Regel nicht ganz günstig ist.