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Das neue Jahr 2020 – Wer bekommt mehr Geld und wo Sie draufzahlen

Das Jahr 2020 kommt unaufhaltsam näher, doch worauf kann man sich als Steuerzahler, Eltern oder bei der Rente im neuen Jahr freuen und wo wird man sich Dank Verteuerung ärgern müssen?

Veränderungen bei den Lebensversicherungen

Eines der Hauptargumente für eine Lebensversicherung waren bisher die langen Zinszusagen, doch der Garantiezins kann im Jahr 2020, dank der Niedrigzinsen nicht mehr gehalten werden. Das bekommen vor allem die Neukunden zu spüren. Die Verzinsung der Versicherung sinkt weiterhin und der Garantiezins verschwindet meist komplett aus den vertraglichen Policen. Das bedeutet, dass die Versicherer in Zukunft weit weniger als ihren ermittelten Zinssatz bieten dürfen, jedoch auf keinen Fall mehr. Dies soll laut dem Bundesfinanzministerium dafür sorgen, dass sich eine Lebensversicherung als langfristige Investition auch weiterhin lohnt und die Versicherer ihren Zusagen in jedem Fall nachkommen können.

 

Änderungen im Kindergeld

Wer Kindergeld erhält und gleichzeitig Unterstützung vom Staat bekommt, der darf sich auf eine Erhöhung des Satzes des Existenzminimums freuen.

Dementsprechend wird auch der Unterhaltsvorschuss zum 1.1.2020 auf 354€, bzw. 406€ oder 476€, natürlich in Abhängigkeit zum Alter des Sprösslings angeglichen.

Weiterhin wird zum Kindergeld auch der Kinderfreibetrag angehoben. Er steigt um Exakt 192€. Somit können Sie in Ihrer Steuererklärung für das folgende Jahr insgesamt 5172€ bzw. jeweils 2486€ geltend machen.

 

Die Stromanbieter

Weniger erfreulich hingegen sind die Neuerungen der Stromanbieter. Diese übertragen ihre, auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, gestiegenen Kosten, auf den Endkunden. Folglich steigen die Preise der Stromanbieter um 5,5% auf 6,756 Cent je Kilowattstunde an. Infolgedessen darf jeder im nächsten Jahr umgerechnet ca. 13 Euro mehr für seinen Strom bezahlen.

Insgesamt macht die EEG-Umlage ca. 22% des Strompreises aus. Darüber hinaus erhöhen sich auch die regionalen Preise für Stromnetze auf rund ein Viertel des Preises insgesamt.

 

Gewinner bei der KfZ-Versicherung

Die Kfz-Versicherung  will neue Regionalklassen einführen. Nun kommt es darauf an, in welcher Klasse man sich als einer von rund 9 Millionen Autofahren bereits befindet. Die Mehrheit vom 5,1 Millionen Betroffenen darf sich über eine billigere Regionalklasse freuen, während die restlichen 4,2 Millionen Fahrer in den sauren Apfel beißen müssen.

Bei der Kaskoversicherung hin gegen sieht es schon anders aus. Hier werden knapp 2,8 Millionen in eine günstigere Klasse sinken, wohingegen mehr als 3,3 Millionen mit Mehrkosten durch ihren Aufstieg in eine andere Stufe rechnen dürfen. Dies liegt daran, dass die GDV die Regionalklassen aller 413 Zulassungsbezirke jedes Jähr neu berechnet. Diese werden schließlich in Abhängigkeit zur Anzahl der dort gemeldeten Unfälle wiederum eingestuft. Soviel zur Kfz-Versicherung.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Ab dem neuen Jahr haben auch die gesetzlichen Krankenversicherungen, sowie die Rentenversicherungen veränderte Beitragsbemessungsgrenzen. Das bedeutet, dass sie zum 1. Januar von 54.450,- Euro auf insgesamt 56.250,- Euro pro Jahr ansteigt. So wird das Einkommen nur bis zu dieser Grenze bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge überhaupt berechnet.

Wer bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine finanziell schwächere Kasse gewählt hat, wird in diesem Jahr mit Beitragserhöhungen rechnen dürfen. Das bedeutet, dass diese den Zusatzbeitrag von aktuell 0,9% um 0,2 bis 0,3% nach oben hin anheben dürfen. Zu den schwächeren Krankenkassen gehören nach aktuellen Angaben folgende Kassen:

Barmer, DAK ,KKH ,AOK Rheinland/Hamburg ,AOK Bayern

 

Neuerungen der Rentenversicherung

Bei der gesetzlichen Versicherung erhöht sich die individuelle Grenze des Einkommens auf nunmehr 6900,- € in den alten und 6450,- € in den neuen Bundesländern.

Die Rentner können sich aber generell auf eine Steuererleichterung freuen, denn der Höchstbetrag der Basisrente steigt auf 25.046,- Euro. Darüber hinaus werden vom Finanzamt 2020 90% der Einzahlungen als Sonderausgaben angerechnet, wodurch bis maximal 22.541 Euro ab dann abzugsfähig sind.

Mitglieder der Rentenversicherung dürfen sich auf den 1. Juli 2020 freuen, denn dann steigen die Renten um 3,15% im Westen und 3,92% im Osten an.