Nach einem Umzug stehen Möbel, Kartons und Behördengänge im Vordergrund. Die Hausratversicherung wird dagegen leicht vergessen. Das kann problematisch werden, denn die neue Wohnung verändert häufig die Grundlagen des Vertrags. Wohnfläche, Adresse, Gebäudetyp und Wert des Hausrats können sich deutlich unterscheiden.
Melden Sie den Umzug deshalb möglichst vor dem eigentlichen Umzugstermin. Dadurch kann der Versicherer den Schutz für die alte und die neue Wohnung prüfen. Außerdem bleibt genug Zeit, um die Versicherungssumme und wichtige Zusatzbausteine neu zu berechnen.

Welche Angaben der Versicherer benötigt
Teilen Sie zunächst die neue Anschrift und den geplanten Beginn des Umzugs mit. Zusätzlich werden regelmäßig die Wohnfläche, die Art des Gebäudes und die Nutzung der Wohnung benötigt. Auch die Frage, ob es sich um eine Hauptwohnung, eine Zweitwohnung oder eine teilweise gewerblich genutzte Einheit handelt, kann wichtig sein.
Geben Sie außerdem an, wann die alte Wohnung vollständig aufgegeben wird. Viele Tarife bieten für eine begrenzte Übergangszeit Schutz an beiden Wohnorten. Die genaue Dauer und die Voraussetzungen richten sich jedoch nach den Versicherungsbedingungen. Verlassen Sie sich daher nicht auf eine pauschale Frist, sondern lassen Sie sich den Übergangsschutz schriftlich bestätigen.
Grundlegende Informationen zum Versicherungsumfang bietet die Übersicht zur Hausratversicherung für Wohnung und Inventar.
Wohnfläche neu und korrekt berechnen
Eine größere Wohnung kann eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich machen. Ebenso kann eine falsche Flächenangabe den vereinbarten Unterversicherungsverzicht gefährden. Übernehmen Sie deshalb nicht einfach die Zahl aus dem alten Vertrag.
Prüfen Sie den Mietvertrag und die Berechnung der Wohnfläche. Keller, Garage, Balkon, Hobbyraum und ausgebauter Dachboden werden je nach Definition unterschiedlich behandelt. Entscheidend ist, welche Berechnung Ihr Versicherer verlangt. Fragen Sie bei Unklarheiten nach, bevor Sie einen geschätzten Wert melden.
Diese fünf Bereiche sollten Sie nach dem Umzug prüfen
Den tatsächlichen Wert des Hausrats aktualisieren
Ein Umzug ist ein guter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme. Häufig werden neue Möbel, Elektrogeräte oder eine Einbauküche angeschafft. Gleichzeitig werden alte Gegenstände aussortiert. Deshalb kann der Gesamtwert deutlich vom bisherigen Vertrag abweichen.
Erstellen Sie eine Liste mit größeren Anschaffungen. Fotografieren Sie hochwertige Geräte, Möbel, Kunst und Schmuck. Bewahren Sie Rechnungen möglichst digital auf. Bei Wertsachen sollten Sie zusätzlich die tariflichen Entschädigungsgrenzen prüfen. Ein pauschaler Quadratmeteransatz kann zwar die Berechnung vereinfachen, ersetzt jedoch nicht immer die Bewertung eines überdurchschnittlich wertvollen Haushalts.
Keller, Garage und ausgelagerter Hausrat
In der neuen Wohnung kann sich der Keller in einem anderen Gebäudeteil befinden. Vielleicht nutzen Sie außerdem eine Garage, einen Dachboden oder einen externen Lagerraum. Ob dort gelagerte Gegenstände vollständig geschützt sind, hängt von der räumlichen Zuordnung und den Vertragsbedingungen ab.
Besonders Fahrräder, Werkzeuge, Sportausrüstung und Vorräte erhöhen den Wert in Nebenräumen. Prüfen Sie außerdem, wie diese Räume verschlossen werden müssen. Bei gemeinschaftlich genutzten Bereichen können zusätzliche Sicherungsanforderungen gelten.
Fahrräder und E-Bikes neu absichern
Nach dem Umzug ändert sich häufig der Abstellort. Das Fahrrad steht möglicherweise nicht mehr in einer abgeschlossenen Garage, sondern in einem Gemeinschaftskeller oder vor dem Gebäude. Dadurch kann ein zusätzlicher Fahrraddiebstahl-Baustein wichtiger werden.
Kontrollieren Sie die versicherte Höchstsumme, mögliche Nachtzeitklauseln und die Anforderungen an das Fahrradschloss. Bei hochwertigen E-Bikes sollte außerdem geprüft werden, ob Akku, Zubehör, Vandalismus oder einfacher Diebstahl ausreichend berücksichtigt sind.
Homeoffice und berufliche Gegenstände richtig einordnen
Ein zusätzliches Arbeitszimmer führt oft zu neuen technischen Geräten. Gehören Computer, Bildschirm und Büromöbel Ihnen privat, können sie grundsätzlich Teil des Hausrats sein. Handelt es sich dagegen um Eigentum des Arbeitgebers oder um betrieblich angeschaffte Gegenstände eines Selbstständigen, können andere Regeln gelten.
Melden Sie eine umfangreiche berufliche Nutzung daher vorsorglich. Klären Sie außerdem, ob Kundenverkehr, Warenlager oder teure Betriebstechnik vorhanden sind. Eine private Hausratversicherung ersetzt keine erforderliche Gewerbe- oder Elektronikversicherung.
Tarif neu vergleichen statt nur die Adresse ändern
Die neue Postleitzahl, Wohnfläche und Gebäudeart können den Beitrag verändern. Gleichzeitig kann Ihr alter Tarif inzwischen Leistungsgrenzen enthalten, die nicht mehr zu Ihrem Haushalt passen. Nutzen Sie den Umzug deshalb für einen vollständigen Leistungscheck.
Vergleichen Sie insbesondere grobe Fahrlässigkeit, Fahrraddiebstahl, Elementarschäden, Überspannung, Hotelkosten und den Schutz außerhalb der Wohnung. Der Ratgeber zur Hausratversicherung und die häufigen Fragen zur Hausratversicherung liefern zusätzliche Prüfpunkte.
Fazit: Der Umzug ist ein vollständiger Versicherungscheck
Mit der Meldung einer neuen Adresse ist es nicht getan. Wohnfläche, Hausratwert, Nebenräume, Fahrräder, Homeoffice und Elementarrisiken können sich gleichzeitig verändern. Wer diese Punkte frühzeitig meldet, reduziert das Risiko einer zu niedrigen Versicherungssumme oder einer unbemerkten Deckungslücke.
Stellen Sie die Daten der neuen Wohnung zusammen und lassen Sie sich den Übergangsschutz für beide Wohnungen bestätigen. Anschließend können Sie über den Hausratversicherungs-Vergleich prüfen, ob Ihr bisheriger Tarif weiterhin passt oder ein anderes Angebot bessere Leistungen bietet.