Unisex-Tarife


Die EU-Gleichstellungsrichtlinie schreibt vor, dass für Männer und Frauen gleiche Beiträge bei gleicher Leistung gelten müssen. Diese Regelung gilt seit dem 21.12.2012. Zuvor mussten Frauen in der PKV um 20 bis 25 Prozent höhere Beiträge entrichten, weil sie häufiger den Arzt aufsuchen und dementsprechend höhere Kosten verursachen. Das ist mit den Unisex-Tarifen nicht mehr möglich. Anstatt nun aber die Beiträge für die Frauen zu senken, mussten die meisten Anbieter der PKV die Beiträge für die Männer erhöhen, um das Risiko ausreichend ausgleichen zu können. Nicht betroffen sind alle PKV-Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden.