Überführung im Todesfall
Ist die versicherte Person im Ausland verstorben, zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung die Überführung an den Heimatort der versicherten Person.
Ist die versicherte Person im Ausland verstorben, zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung die Überführung an den Heimatort der versicherten Person.