Überschussbeteiligung PKV


Sind die Beitragseinnahmen einer privaten Krankenversicherung in einer Periode (z. B. Versicherungsjahr) höher, als die Ausgaben des Versicherungsunternehmens, so entsteht ein Gewinn, also ein Überschuss. Die PKV wirbt neue Kunden mit Überschussbeteiligungen und so müssen die Kunden auch an den Überschüssen beteiligt werden. Wie diese Überschussbeteiligung aussieht, bleibt aber den einzelnen Versicherungsgesellschaften überlassen. Sie kann Rücklagen bilden, zum Beispiel, um künftige Beitragssteigerungen aufzufangen, sie kann Beitragsrückerstattungen vornehmen, um die Kunden zu belohnen, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder die monatlichen Beiträge senken.