Überwachungspflicht
Der Bauherr muss die Überwachungspflicht erfüllen, also regelmäßig persönlich auf der Baustelle anwesend sein und die Vorgänge auf dieser überwachen bzw. sich von der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überzeugen.
Der Bauherr muss die Überwachungspflicht erfüllen, also regelmäßig persönlich auf der Baustelle anwesend sein und die Vorgänge auf dieser überwachen bzw. sich von der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überzeugen.