Viele Motorräder werden über den Winter stillgelegt. Ist die Stilllegung von kurzer Dauer (zwei Wochen bis maximal ein Jahr), kann der bestehende Versicherungsschutz als Ruheversicherung weiter aufrecht erhalten werden. Voraussetzung ist, dass das Motorrad tatsächlich stillgelegt ist und auch nicht im öffentlichen Raum abgestellt wird. Für die Ruheversicherung werden allerdings keine weiteren Beiträge verlangt.
Unter der Ruheversicherung versteht man die beitragsfreie Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes auch dann, wenn das Wohnmobil gerade nicht zugelassen ist. Allerdings muss es gesichert auf einem eingezäunten Grundstück oder in der Garage abgestellt werden.