Versicherte der Rechtsschutzversicherung können im laufenden Verfahren den Rechtsanwalt wechseln. Die Kosten für den neuen Anwalt müssen getragen werden, wenn der Versicherte nachweislich objektive Gründe für den Wechsel nennen kann. Das könnte zum Beispiel ein Verfahrensfehler sein, den der Anwalt begangen hat.