Der Risikozuschlag wird dann erhoben, wenn ein erhöhtes Risiko besteht. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung wird der allgemeine Gesundheitszustand des Antragstellers geprüft. Stellt sich heraus, dass Erkrankungen vorliegen, ist zu prüfen, ob dieses erhöhte Risiko für die Versichertengemeinschaft tragbar ist. Ist das nicht der Fall, erfolgt eine Ablehnung. Kann das Risiko vertreten werden, werden jedoch höhere Gesundheitskosten erwartet, so können private Krankenversicherer einen Risikozuschlag erheben. Dieser wird nicht pauschal erhoben, sondern auf den ambulanten oder stationären Bereich berechnet. Dem Risikozuschlag muss der Kunde zustimmen, er hat aber nach einer beschwerde- und behandlungsfreien Zeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung zu stellen. Der Risikozuschlag kann dann durch ein positives Attest entfallen.
Wenn in der Krankenzusatzversicherung Vorerkrankungen bestehen, kann der Versicherer den Antrag auf Versicherung ablehnen. Bei bestimmten Erkrankungen kann die Versicherung dennoch abgeschlossen werden, allerdings muss der Versicherte einen Risikozuschlag auf den Beitrag zahlen, da die Krankenzusatzversicherung ein erhöhtes Risiko hat, für Behandlungskosten aufzukommen.