Reisebeginn


Mit dem Reisebeginn endet der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung. Ab diesem Zeitpunkt greift nur noch die Reiseabbruchversicherung. Als Reisebeginn zählt die erste reisetypische Hauptleistung, wie zum Beispiel das Einsteigen in den Zug, die Gepäckaufgabe am Flughafen, der Check-In auf dem Schiff oder der Einstieg in den Bus.