Nichtzahlung des Beitrags


Um die Leistungen der privaten Krankenversicherung nutzen zu können, sind Beiträge zu entrichten. Wird ein Beitrag nicht gezahlt, so kann der Versicherte seinen Versicherungsschutz verlieren. Allerdings muss man hier zwischen Erst- und Folgebeiträgen unterscheiden. Wird der Erstbeitrag nicht gezahlt, besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz. Wird ein Folgebeitrag nicht gezahlt, so muss die private Krankenversicherung ein Mahnverfahren einleiten. In der Mahnung muss dem Versicherten eine Frist für die Zahlung des Beitrags gesetzt und oft genauso die Kündigung des Vertrags angedroht werden. Erst wenn die Frist verstrichen und der Beitrag nicht gezahlt worden ist, erlischt der Versicherungsschutz. Die Nichtzahlung des Beitrags ist auch die einzige Möglichkeit, aus der der Versicherer die PKV kündigen kann.