Neupreisentschädigung


Wird in der KFZ Versicherung eine Neupreisentschädigung vereinbart, bedeutet dies, dass beim Totalschaden oder dem Diebstahl des Wagens der Neupreis erstattet wird. Dieser wird unabhängig vom Zeitwert des Fahrzeugs geleistet, sofern die entsprechende Klausel im Vertrag mit vereinbart wurde. Der Wagen muss allerdings dem Erstbesitzer gehören, vollkaskoversichert sein und darf nur ein geringes Alter aufweisen. Die Neupreisentschädigung wird meist für einen Zeitraum zwischen drei und 24 Monaten nach der Erstzulassung gewährt.