Nachtzeitklausel


In der Hausratversicherung muss das Fahrrad explizit mitversichert werden, wenn es vor Diebstahl geschützt werden soll. Viele Versicherer wenden dabei die Nachtzeitklausel an. Sie besagt, dass der Diebstahlschutz für das Rad lediglich von sechs Uhr morgens bis 22 Uhr abends greift, wenn man also für gewöhnlich damit unterwegs ist.