Reiseabbruchversicherung

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Reiseversicherung - Reiseabbruchversicherung

Gut versichert bei Abbruch der Reise

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Wenn man den Urlaub abbrechen muss hilft eine Reiseabbruchversicherung


Zu den grundlegend wichtigen Reiseversicherungen zählt natürlich auch die Reiseabbruchversicherung. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, wird darin integriert oft auch die Reiseabbruchversicherung entdecken. Diese Reiseversicherung einzeln abzuschließen, ist ebenfalls möglich und lohnt sich, wenn die Abschlussfristen für die Reiserücktrittsversicherung bereits überschritten sind. Doch lohnt sich die Reiseabbruchversicherung überhaupt?

Warum die Reiseabbruchversicherung so wichtig ist


Viele Urlauber nehmen die Reiseabbruchversicherung nicht für voll. Sie gehen davon aus, dass sie mit der Reiserücktrittsversicherung bestens abgesichert sind. Muss die Reise jedoch abgebrochen werden, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr. Sie leistet nur bis zum Antritt der Reise und der gilt mit der Aufgabe des Gepäcks als erfüllt.

Wann leistet die Reiseabbruchversicherung?


Sobald Urlauber ihre Reise abbrechen müssen, etwa wegen Krankheit oder Unfall, können sie nicht mehr alle bereits gebuchten Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür haben sie aber in der Regel schon bezahlt. Und diese Kosten, die für Leistungen entstanden sind, die nicht mehr genutzt werden können, sind unwiederbringlich verloren. Außerdem können zusätzliche Reisekosten durch die unplanmäßige Rückreise entstehen. Dafür kommt die Reiseabbruchversicherung auf. Sie erkennt dabei folgende Gründe für den Reiseabbruch an:

  • Schwerer Unfall,
  • Todesfall einer der Risikopersonen,
  • Schäden am Eigentum, die durch Elementarereignisse zustande kamen,
  • Eintritt einer plötzlichen und unerwarteten Erkrankung.

Was versteht man unter Risikopersonen in der Reiseabbruchversicherung?

Die Reiseabbruchversicherung leistet nicht nur, wenn der Versicherte selbst von einem Schaden betroffen ist und die Reise abgebrochen werden muss. Tritt einer der oben genannten Schadensfälle bei den so genannten Risikopersonen auf, zahlt die Reiseabbruchversicherung ebenfalls. Eine genaue und klare Definition für die Risikopersonen sucht man indes vergebens, da hier die Versicherer weitestgehend freien Spielraum haben. Im Allgemeinen werden jedoch

  • nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner) und
  • Mitreisende, die auf der gleichen Reise mit fahren

als Risikopersonen anerkannt.

Wofür kommt die Reiseabbruchversicherung konkret auf?


Die Reiseabbruchversicherung übernimmt bestimmte Kosten, die aufgrund des vorzeitigen Reiseabbruchs, aber auch einer verspäteten Rückreise entstehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Mehrkosten für nötige Flugumbuchungen,
  • Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt am Zielort als ursprünglich geplant,
  • Mehrkosten für zusätzliche Unterbringungskosten durch den längeren Aufenthalt,
  • Erstattung der Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden*.

Zu diesen nicht in Anspruch genommen Leistungen können sowohl vor Ort gebuchte Leistungen, wie all inklusive Getränke, oder auch vorab gebuchte Ausflüge zählen.

Worauf achten bei der Reiseabbruchversicherung?


Wer heute einen Urlaub bucht, muss sich nicht auf Pauschalangebote verlassen, sondern kann viele Einzelbausteine individuell zusammenstellen. Dadurch wird der Urlaub auf die ganz persönlichen Bedürfnisse optimal abgestimmt. Allerdings erhöht dieses Baustein-Modell auch das Risiko. Dadurch muss die Reiseabbruchversicherung für jeden Baustein einzeln gebucht werden.

Günstiger wird es in einem solchen Fall mit einer Jahresreiseversicherung. Diese sichert alle Reisebestandteile ab – und zwar für jede Reise, die innerhalb eines Jahres (365 Tage) gebucht wird.

Grundlegende Bedingungen der Reiseabbruchversicherung


Die Reiseabbruchversicherung kann wahlweise einzeln (nach Verstreichen der Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung) oder im Verbund mit der Reiserücktrittversicherung gebucht werden. Dabei lassen sich eine oder mehrere Personen, je nach Bedarf, versichern. Die Versicherung sollte möglichst maximal 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Die Prämie für die Reiseabbruchversicherung richtet sich dabei nach dem gezahlten Reisepreis und der Anzahl der versicherten Personen.

Je nach Tarif kann auch in der Reiseabbruchversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Daher sollte man gut überlegen, ob man einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählt und falls man sich für die Selbstbeteiligung entscheidet, wie hoch diese ausfallen darf.

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