Eigentümergemeinschaft


Als Eigentümergemeinschaft zählen die Eigentümer von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Sie können eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, um Schäden, die vom Gemeinschaftseigentum, wie dem Treppenhaus, ausgehen abzusichern.