Entgeltumwandlung


Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können jährlich umgewandelt und der betrieblichen Altersvorsorge zugeführt werden. Diese Beträge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.