Ebenso wichtig wie die Hundehaftpflicht ist die Pferdehaftpflichtversicherung. Auch hier trägt der Pferdehalter die Gefährdungshaftung, muss also für alle Schäden, die sein Tier verursacht, aufkommen – unabhängig davon, wen das Verschulden am Schaden trifft.
Eine gute Pferdehaftpflicht bietet eine Vielzahl von Leistungen. So kommt sie grundsätzlich für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden auf. Eine sehr gute Pferdehaftpflicht kommt nicht nur für Vermögensschäden auf, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sondern ebenso für reine Vermögensschäden.
Außerdem sollten Mietsachschäden abgedeckt sein, die sich in folgende Untergruppierungen gliedern lassen:
Darüber hinaus sind Rettungs- und Bergungskosten in einer guten Pferdehaftpflicht enthalten und eine Forderungsausfalldeckung.
Auch bei der Pferdehaftpflicht gilt, dass die Deckungssumme wenigstens fünf Millionen Euro betragen sollte. Zu beachten ist dabei, dass die Versicherungsleistungen für Schadensfälle innerhalb eines Jahres auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt werden können.
Ebenso kann in der Pferdehaftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall vereinbart werden. Diese senkt die laufenden Beitragszahlungen. Allerdings muss sie auch in jedem Schadensfall getragen werden. Da die preislichen Unterschiede für Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung eher gering sind, sollte man sich für die Tarife ohne SB entscheiden. Damit genießt man einen Rundum-Schutz.
Einige Anbieter für die Pferdehaftpflicht bieten noch gesonderte, optionale Leistungen an. Dazu zählen unter anderem:
Wichtig ist, dass der Schutz der Pferdehaftpflicht europaweit greift. Außerdem sollte dieser auch bei Veranstaltungen, wie Turnieren, Reiterspielen, Shows, Wanderritten, Zucht- und Leistungsschauen usw. gelten. Das Weiderisiko mit und ohne Fremdpferde sollte ebenso mit abgesichert sein, wie Flurschäden, die etwa auf Ausritten auftreten können. Fohlen sollten in den ersten Lebensmonaten (oft sechs bis zwölf, seltener bis zu 24 Monate) kostenlos in der Pferdehaftpflicht der Mutterstute mit abgesichert sein.
Neben der ganz normalen Pferdehaftpflichtversicherung gibt es spezielle Absicherungen für
Bei letzteren wird das Reitrisiko ausgeschlossen, der Beitrag sinkt. Beispielhaft kann eine solche Pferdehaftpflicht für Jungpferde, die noch nicht geritten werden können, für Zuchtpferde und Gnadenbrotpferde abgeschlossen werden.
Im Schadensfall muss die Schadensmeldung binnen einer Woche an die Versicherung gehen. Auch der Geschädigte muss seine Ansprüche in diesem Zeitraum geltend machen. Detailliert sind dabei alle Hergänge des Schadens zu schildern und der Pferdehalter steht in der Pflicht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Schaden einzugrenzen.