Ja, denn jeder Tierhalter ist für die Schäden, die von seinem Tier ausgehen, verantwortlich. Dadurch muss er auch dann haften, wenn ihn kein Verschulden trifft. Zudem ist die Tierversicherung mancherorts bereits gesetzlich vorgeschrieben.
In der Tierversicherung ist der Tierhalter abgesichert. Gute Tarife bieten auch eine Tierhüterversicherung an, sofern die Tierhüter privat agieren. Sie greift nicht bei gewerblichen Hundesittern o. ä.
Die Tierversicherung bietet einen weltweiten Versicherungsschutz. Auslandsaufenthalte sind aber in der Regel nur befristet abgesichert, meist für einen ununterbrochenen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren. Innerhalb der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen gilt oft keine zeitliche Befristung.
Neben Hunden können Pferde und Ponys versichert werden. Spezielle Absicherungen sind zudem für einige gefährliche Tiere möglich, wie Reptilien.
Als sinnvolle Deckungssumme in der Tierhalterhaftpflicht wird eine Absicherung von mindestens fünf Millionen Euro pro Schadensfall angesehen. Diese Deckung kann jedoch auf das Doppelte der Deckungssumme bei Schadensfällen innerhalb eines Jahres begrenzt werden.
Die Beiträge können durch die Anzahl der Hunde, die Rasse und den gewählten Leistungsumfang beeinflusst werden. Einsparpotenziale ergeben sich aus jährlichen Zahlungsintervallen und langen Vertragslaufzeiten.
Ja, grundsätzlich handelt es sich dabei um Haftpflichtversicherungen, die sich steuermindernd auswirken können. Allerdings hat der Gesetzgeber hier Höchstbeträge festgelegt, die oft schon mit den Beiträgen zur Krankenversicherung ausgeschöpft werden, so dass eine weitere steuerliche Berücksichtigung nicht möglich ist.
Die ordentliche Kündigung der Tierversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende erfolgen. Außerordentliche Kündigungen sind nach einem Schadensfall möglich. Ebenfalls kann durch eine Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung ein Sonderkündigungsrecht entstehen.
Aus finanziellen Gründen kann es mitunter sinnvoll sein, die Tierversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der alte und neue Vertrag nahtlos ineinander übergehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine zeitliche Versicherungslücke entsteht, in der kein Versicherungsschutz besteht.
Wichtige Leistungen in der Tierversicherung sind das Fremdreiter- bzw. Fremdhüterrisiko, das mit abgesichert sein sollte, und die Forderungsausfalldeckung, die den Halter selbst schützt, sollte ein anderes Tier ihm Schaden zufügen, dessen Halter die Kosten aber nicht tragen können. Weiterhin sollten Mietsachschäden abgedeckt sein. Andere Leistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen.