Häufige Fragen zur Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

1. Was ist eine Wohneinheit?

Eine Wohneinheit ist eine Einheit, die räumlich von anderen Wohneinheiten abgegrenzt ist und eine eigene Zugangstür aufweist. Gibt es nur eine Zugangstür, so wird die Wohneinheit auch als nur eine Einheit angesehen, selbst wenn zwei Parteien darin leben.

2. Kann ich das als Pferdekoppel genutzte Grundstück mit absichern?

Ja, solange die Pferdehaltung privater Natur ist, kann auch das Grundstück, das als Pferdekoppel dient, in der Grundbesitzerhaftpflicht mit abgesichert werden. Allerdings sind damit nur die Gefahren gedeckt, die vom Grundstück ausgehen, nicht die von den Tieren ausgehenden Risiken. Für diese ist eine gesonderte Pferdehalterhaftpflicht abzuschließen.

3. Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Kommt es zu einem Schaden, für den die Grundbesitzerhaftpflicht leisten muss, ist dieser binnen einer Woche der Versicherung mitzuteilen. Dabei sind die Angaben so detailliert, genau und wahrheitsgetreu wie möglich zu machen. Die Einräumung der Schuld oder die Zahlung von Schadensersatzansprüchen ohne Rücksprache mit dem Versicherer, ist nicht gestattet.

4. Worauf muss ich beim Abschluss achten?

Beim Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist auf ausreichend hohe Deckungssummen zu achten. Zudem sollte ein Vergleich stattfinden, der nicht nur die günstigsten Beiträge, sondern ebenso den besten Leistungsumfang der einzelnen Versicherungsgesellschaften ans Licht bringt. Generell sollte nur ein Ein-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden, um im Fall der Fälle einfacher wechseln zu können.

5. Welche Faktoren wirken sich auf die Beiträge aus?

Faktoren, die sich auf die Beiträge auswirken, sind vielfältig. Es kommt auf die Größe und Lage des Eigentums an und ob es vermietet ist oder nicht. Grundlage für die Beitragsberechnung ist die Bruttojahresmiete für alle Räume und Garagen inklusive der anfallenden Nebenkosten. Außerdem erhöhen kurze Zahlungsintervalle (quartalsweise, halbjährlich, monatlich) die Beiträge, da Versicherungen hier oft einen Zuschlag erheben.

6. Was ist die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht?

Die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht besagt, dass man Grundstück und Gebäude verkehrssicher halten muss. Diese Pflicht trifft den Eigentümer. Er ist auch alleine haftbar, selbst wenn er die Pflichten per Mietvertrag an die Mieter übertragen hat.

7. Mit welchen Beiträgen ist zu rechnen?

Die Beiträge für die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind mit Fug und Recht als sehr preiswert zu bezeichnen. Eine solche Absicherung für ein Mietshaus mit vier Wohnungen und einer Deckungssumme von zehn Millionen Euro ist bereits ab weniger als 50 Euro jährlich zu haben.

8. Wer braucht eine Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Grundbesitzerhaftpflicht sollte jeder Immobilieneigentümer abschließen, der Häuser und Grundstücke vermietet. Auch empfiehlt sich die Absicherung für noch unbebaute Grundstücke, wie das Baugrundstück, das erst noch bebaut werden muss.

9. Kann ich die Beiträge steuerlich absetzen?

Ja, grundsätzlich lassen sich die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht steuerlich absetzen. Allerdings sind dabei bestimmte Höchstgrenzen gesetzt, die in aller Regel bereits durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft werden.

10. Kann ich die Beiträge auf die Mieter umlegen?

Ja, grundsätzlich lassen sich Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf die Mieter umlegen, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart wurde. Allerdings reichen pauschal formulierte Regelungen im Mietvertrag dafür nicht aus.

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