Häufige Fragen zur Baufinanzierung

1. Kann ich den Zinssatz für die Baufinanzierung beeinflussen?

Ja, der Zinssatz für die Baufinanzierung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen neben den aktuellen Marktgegebenheiten auch die gewünschte Zinsbindungsfrist, das eingesetzte Eigenkapital und die persönliche Bonität. Durch eine Absenkung der Zinsbindungsfrist und eine Erhöhung des Eigenkapitals kann man den Zinssatz also nach unten korrigieren.

2. Welche Zinsbindungsfrist ist ratsam?

Bei der Baufinanzierung haben Verbraucher oft die Wahl zwischen verschiedenen Zinsbindungsfristen. Diese können fünf, zehn, 15 oder in seltenen Fällen gar 20 oder 30 Jahre betragen. In Zeiten extrem niedriger Marktzinsen, wie es derzeit der Fall ist, sollte eine möglichst lange Zinsbindungsfrist vereinbart werden, um sich die niedrigen Zinsen langfristig zu sichern, auch wenn damit kleine Zinsaufschläge verbunden sind. Sollten die Zinsen wider Erwarten trotzdem weiter absinken, kommt man nach Ablauf von zehn Jahren problemlos aus dem Vertrag heraus.

3. Wie viel Eigenkapital benötige ich für die Baufinanzierung?

Wer eine günstige Baufinanzierung sucht, sollte möglichst viel Eigenkapital mitbringen. Experten raten dazu, mindestens 20 Prozent Eigenkapital aufzubringen, besser noch deutlich mehr. Dadurch sinkt das Risiko für die Banken und die Zinsen werden günstiger.

4. Welche Darlehensformen eignen sich für die Baufinanzierung?

Klassiker unter den Darlehensformen ist zweifelsohne das Bankdarlehen, das als Annuitätendarlehen mit Zinsbindung auftritt. Dieses sollte der Grundstein jeder Baufinanzierung sein. Es kann aber, um Zinseinsparungen zu erzielen, mit einem Bauspardarlehen kombiniert werden.

5. Woran erkenne ich eine gute Baufinanzierung?

In erster Linie natürlich an niedrigen Zinsen und Finanzierungsnebenkosten. Allerdings sollten auch andere Faktoren in die endgültige Entscheidung mit einfließen. So sollte die Baufinanzierung immer kostenfreie Möglichkeiten zur Sondertilgung mitbringen. Außerdem ist die Zinsbindungsfrist entscheidend und flexible Zahlungsmöglichkeiten, sollten einmal finanzielle Notlagen auftreten.

6. Wie hoch muss die Baufinanzierung ausfallen?

Wie hoch die Baufinanzierung ausfallen muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Verbraucher sollten dazu den Kaufpreis und alle Nebenkosten ermitteln. Diese Summe reduzieren sie um das tatsächlich vorhandene Eigenkapital, das eingebracht werden kann. Erst dann steht fest, wie viel Fremdkapital benötigt wird. Ist ein Bausparvertrag vorhanden, kann die Bausparsumme noch abgezogen werden, um die Höhe des Darlehens von der Bank zu ermitteln.

7. Lohnt sich die Baufinanzierung mit variablem Zinssatz?

Auch diese Form der Baufinanzierung kann sinnvoll sein, allerdings vorwiegend in Zeiten hoher Marktzinsen, in denen davon auszugehen ist, dass die Zinsen in absehbarer Zeit deutlich sinken. Bei einem variablen Zinssatz wird dieser stets den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Die Darlehensraten können sich dadurch nach oben oder unten verändern.

8. Was versteht man unter dem Beleihungswert?

Der Beleihungswert wird vom Kreditinstitut festgelegt und kann je nach Bank teils deutlich variieren. Gemeint ist damit der Wert, den das Kreditinstitut für dauerhaft erzielbar hält. Allerdings wird dieser oft um etwaige Risikoabschläge korrigiert.

9. Wo liegen die Unterschiede zwischen Nominal- und Effektivzins?

Beim Baufinanzierungsvergleich unterscheidet man zwischen dem Nominal- und dem Effektivzins. Der Nominalzins gibt die reinen Zinsen an, die auf die Darlehenssumme berechnet werden. Der Effektivzins beinhaltet auch zusätzliche Kosten für das Darlehen und ist daher zum Vergleich heranzuziehen.

10. Kann ich die Beiträge zur Bauherrenhaftpflicht steuerlich absetzen?

Viele Banken vergeben Baufinanzierungen nur dann, wenn die Immobilie als solches ausreichend vor Schäden und Zerstörung geschützt ist. Diese Schäden können durch Feuer, Wasser oder Sturm entstehen und sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung oder beim Neubau zunächst über die Rohbauversicherung abgedeckt. Im Schadensfall leistet die Versicherung und damit kann das Darlehen abgezahlt werden. So soll vermieden werden, dass Verbraucher für eine Immobilie zahlen, die gar nicht mehr existiert.

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