Zum 1. Januar 2025 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft

 

Neuerungen ab Januar 2025

Die Neuerungen betreffen unterschiedliche Bereiche wie Rentenversicherung, Steuerrecht, Sozialversicherung, Umweltvorschriften und viele andere. Einige dieser Änderungen sind bereits verabschiedet, während andere noch nicht endgültig beschlossen sind. Im Folgenden wird zwischen den bereits verabschiedeten Neuerungen und den noch offenen Gesetzesvorhaben unterschieden.

Bereits verabschiedete Neuerungen

1. Sozialversicherung und Krankenversicherung

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung wurden bereits vom Bundesrat beschlossen und werden 2025 angepasst:

  • Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung: Sie wird auf jährlich 66.150 Euro bzw. monatlich 5.512,50 Euro erhöht.
  • Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung: Diese wird auf jährlich 73.800 Euro bzw. monatlich 6.150 Euro angehoben.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: Diese wird auf 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich erhöht.

2. Mindestlohn und Mini-Jobs

  • Der Mindestlohn wird auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben.
  • Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs wird auf 556 Euro monatlich (6.672 Euro jährlich) erhöht.

3. Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bürokratieentlastungsgesetz, das bereits im Oktober 2024 verabschiedet wurde, beinhaltet unter anderem:

  • Digitale Arbeitsverträge und digitale Steuerbescheide.
  • Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege.
  • Entfall der Meldepflicht in Hotels.

4. CO2-Steuer

Die CO2-Steuer wird von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht, was vor allem Auswirkungen auf die Preise von Kraftstoffen und Heizenergie haben wird.

5. Postlaufzeit und Porto

Ab Januar 2025 wird die Postlaufzeit für 95 Prozent der Briefsendungen auf drei Tage erhöht (bisher zwei Tage). Außerdem wird das Porto für Standardbriefe und Postkarten auf 95 Cent angehoben.

6. Kaminöfen und Umweltvorschriften

Ab 2025 dürfen Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und nicht den neuen Grenzwerten für Emissionen entsprechen, nicht mehr betrieben werden. Besitzer dieser Öfen müssen bis zum 31. Dezember 2024 entweder nachrüsten oder die Öfen stilllegen.

7. Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 15. Januar 2025 wird die Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten verpflichtend eingeführt.


 

Noch nicht verabschiedete Neuerungen

1. Rentenreform und Erwerbsminderungsrente

Im Zuge der Rentenreform soll die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten angehoben werden. Ab 2025 soll diese auf 19.661,25 Euro jährlich für voll Erwerbsgeminderte und 39.322,50 Euro für teilweise Erwerbsgeminderte steigen. Die genaue Höhe der Altersrente für 2025 wird noch vom Bundeskabinett im Frühjahr beschlossen.

2. Kindergrundsicherung und Kindergeld

Die Einführung der Kindergrundsicherung sowie eine Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro pro Kind auf 255 Euro monatlich sind geplant. Auch ein Kinderzusatzbetrag für einkommensschwache Familien sollte eingeführt werden. Ob diese Maßnahmen jedoch wie vorgesehen umgesetzt werden, ist noch offen.

3. Steuerreform und Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wurde für 2024 rückwirkend auf 11.784 Euro festgelegt. Für 2025 war eine Erhöhung auf 12.084 Euro geplant. Auch eine Steuerreform zur Bekämpfung der kalten Progression, die vor allem Niedrig- und Mittelverdiener entlasten soll, steht noch aus.

4. Deutschlandticket

Die geplante Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket von 49 Euro auf 58 Euro im Monat ab Januar 2025 ist noch nicht endgültig beschlossen. Eine Entscheidung steht noch aus.

5. Grundsteuerreform

Ab 2025 tritt eine Neubewertung der Grundsteuer in Kraft, da die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt wurden. Es wird erwartet, dass die Neubewertung des Grundbesitzes für einige Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung führen wird. Die Kommunen müssen die neuen Hebesätze bis zum Jahresende festlegen.

6. Plastikverpackungen für Lebensmittel

Ab Januar 2025 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Plastikverpackungen für Lebensmittel mit dem Weichmacher Bisphenol A (BPA) verbietet. Dies betrifft vor allem Getränkedosen aus Metall und Plastikflaschen.

7. Führerscheinumtausch

Ab dem 19. Januar 2025 müssen Personen, die noch einen alten Papierführerschein besitzen (ausgestellt bis 1998 und für Personen, die 1971 oder später geboren wurden), diesen gegen die fälschungssichere Karte tauschen. Diese Maßnahme betrifft viele ältere Führerscheine, die in Deutschland noch immer im Umlauf sind.


 

Fazit

Ab Januar 2025 treten eine Vielzahl wichtiger Neuerungen in Kraft, die das tägliche Leben der Bürger:innen in Deutschland beeinflussen werden. Einige Änderungen, wie die Erhöhung des Mindestlohns und die Anpassungen in der Sozialversicherung, sind bereits verabschiedet und werden planmäßig umgesetzt. Andere, wie die Steuerreform, die Kindergrundsicherung und das Deutschlandticket, stehen noch zur Debatte und hängen von der politischen Lage nach der Wahl im Februar 2025 ab. Daher bleibt abzuwarten, inwiefern diese Maßnahmen tatsächlich realisiert werden.