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Zu welchem Zeitpunkt zahlt die Versicherung?

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In den letzten Tagen hatten wir es mit dem Unwetter zu kämpfen. Vollgelaufene Keller, beschädigte Autos und Häuser sind aufgrund des Unwetters entstanden.Viele Menschen haben ihr Eigenheim verloren. Da fragt man sich natürlich wann die Versicherung zahlt und wann sie nicht zahlt.

Typische Denkfehler des Versicherten

Nach Abschluss der Versicherung sehen sich viele Menschen in Sicherheit und gehen davon aus, dass es mit dem Abschluss getan ist. Doch dies ist ein großer Irrtum. Zuallererst ist zu erwähnen, dass der Versicherungsschutz bei einigen Policen nicht nach Tätigung der Unterschrift erfolgt. Sie müssen bei einigen Versicherern damit rechnen, dass Wartezeiten für Sie gelten können. Nach dieser Wartezeit erhalten Sie den maximalen Versicherungsschutz. Versicherungen, bei denen dieser Vorgang gängig ist, sind die Kranken- und Rechtsschutzversicherungen. Üblicherweise kann es bis zum vollständigen Versicherungsschutz drei Monate dauern. Jedoch könnte es sein, dass der Versicherer auf die Wartezeit verzichtet, wenn Sie Versicherer wechseln oder bei Abschluss ein ärztliches Attest vorlegen.

Unfälle aller Art sind inbegriffen

Ein weiterer Irrtum ist der Gedanke, dass die Unfallversicherung, egal wann und wo es zum Unfall gekommen ist, eingreift. Auch diese Vermutung ist nicht korrekt. Zum einen zahlt die Versicherung erst dann, wenn man nach dem Unfall mit gesundheitlichen Einschränkungen rechnet. Zum anderen muss man den Unfall nach der Erklärung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) definiert werden. Zuallerletzt ist zu erwähnen, dass Unfälle, die aufgrund eines Rauschs entstanden sind, nicht abgedeckt werden. Dennoch können Sie mit Ihrem Anbieter bestimmte Leistungen und Konditionen besprechen.

Bei Nachlässigkeit zahlt die Kfz-Versicherung nicht

Diese Aussage ist ebenso ein Irrtum. Sie können bei Vertragsabschluss die Leistungen so erweitern, dass grobe Fahrlässigkeiten in Ihrem Versicherungsschutz erfasst sind. So würde Ihr Versicherungsschutz bestehen, wenn Sie beispielsweise bei Rot gefahren sind und einen Unfall verursacht haben. In so einem Fall würde der Versicherer auch nicht nach der Ursache fragen. Trotzdem ist zu beachten, dass Schäden, die unter alkoholischem Einfluss oder durch die Konsumierung von Drogen entstanden sind, nicht inbegriffen sind.

Umfassende Beratung

Es ist äußerst sinnvoll, dass Sie sich vor Vertragsabschluss umfassend informieren. Wie bereits in den oberen Punkten erwähnt, gibt es einige Denkfehler, die uns das Leben erschweren können. Lassen Sie ich intensiv beraten, denn so wissen Sie wie bei einem Schadensfall gehandelt wird und aufgrund dessen können Sie mit gutem Wissen handeln.