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Was sich 2020 für Verbraucher ändert

Zum Jahreswechsel 2020 ist im Bereich Finanzen und Versicherungen einiges an Veränderungen zu erwarten. Welche Entwicklungen es im Bereich Lebensversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung gibt, wird im Folgenden dargestellt.

Es kommt zu einigen wichtigen gesetzlichen Änderungen. Die private und betriebliche Altersvorsorgen sieht zum 1.1.2020 folgende Veränderungen vor:

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist eine Steuerersparnis vorgesehen und die Grenze für Sozialabgabenfreiheit steigt. Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden, also die maximale Grenze, bis zu der das Gehalt für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Alles, was darüber hinausgeht, ist frei von Beiträgen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2020 bei 82.800 € in Westdeutschland. Dadurch wirkt sich einiges auf die betriebliche Altersversorgung aus.

Wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Förderleistung ausgibt, dann kann der steuerfreie und sozialabgabenfreie Förderbetrag noch höher liegen. Wenn in Ihrem Vertrag eine dynamische Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt wird, dann wird der Beitrag automatisch dementsprechend angepasst.

Bei der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ergibt sich eine jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro, 1800 € höher als 2019. Bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung beträgt die Grenze 82800 €, 2400 € mehr als im Vorjahr.

 

Änderungen bei der Rentenversicherung

Bei der Steuer haben Sie die Möglichkeit, die Basisrente als Sonderausgaben im Einkommen festzulegen. Die Rechengrößen für die Rentenversicherung werden in jedem Jahr neu berechnet und an die aktuellen Lohnverhältnisse angepasst. Noch immer sind Angebote im Bereich private Rentenversicherung nicht allzu attraktiv.

 

Änderungen bei der Lohnsteuer

Die Veränderungen bei der Sozialversicherung fallen zum größten Teil zu Ungunsten der Sozialversicherung aus. Dafür kommt es aber noch zu steuerlichen Anpassungen.

Für Privatversicherte gibt es 2020 wieder höhere Pflichtgrenzen. Der Umstieg in die private Krankenversicherung ist ab 62.550 € möglich. Es ist hier wichtig , die Versicherungspflichtgrenzen sowohl 2019 als auch 2020 zu überschreiten. Wer die Grenze knapp nicht mehr erreicht, kann freiwillig privat versichert bleiben oder aber in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgehen.

Auch bei gesetzlichen Mindestlohn gibt es eine Steigerung. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 9,35 € pro Stunde. Dazu wird der Arbeitgeber verpflichtet, umfangreich zu dokumentierten und aufzuzeichnen.

Im Bereich der Sachbezüge erhöhen sich 2020 die Sachbezugswerte. Der Sachbezugswert für Verpflegung (drei Mahlzeiten pro Tag), erhöht sich auf 258 €. Bei dem Sachbezugswert für Unterkünfte gibt es eine Steigerung auf 238 €. So ergeben sich mehr Steuern und erhöhte Sozialabgaben. Es ist wichtig darauf zu achten, dass der Arbeitgeber 2020 mit den neuen Sachbezugswerten weiterrechnet.

Im Bereich des Jahressteuergesetzes soll die Elektromobilität gefördert werden und es sollen weitere steuerliche Vorschriften geändert werden im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung. Für Arbeitgeber gilt, dass die Tickets, die den Mitarbeitern für die Fahrt zur Arbeit zur Verfügung gestellt werden, mit 25 Prozent Lohnsteuer belegt sind. Damit muss der Arbeitnehmer die Tickets nicht noch einmal als Einkommen versteuern. Wenn ein Elektrofahrzeug abgeschrieben wird, dann kann der Aufwand bis zu 50 Prozent in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bekommt der Arbeitnehmer für seine Arbeit eine Dienstwohnung gestellt, dann muss diese als Sachbezug in der Steuererklärung erscheinen.

Für die Versorgung bei Auswärtstätigkeit kann der Arbeitnehmer pro Tag 14 € ansetzen, wenn er mehr als 8 Stunden unterwegs ist, bei 24-stündiger Abwesenheit 28 € und 14 € für jeden Tag bei Anreise und Abreise.

 

Änderung im Bereich der Lebensversicherung

Zum Jahresende 2019 geben auch die Lebensversicherungen ihre Änderungen und vor allem ihre Überschussbeteiligungen bekannt. Zum ersten Mal seit über zehn Jahren wird die laufende Verzinsung bei einigen Versicherern erhöht Eine Verzinsung zwischen 2,75 Prozent und 3,3 Prozent ist bei Kapitallebensversicherungen nicht unüblich. Insgesamt war es ein erfolgreiches Jahr im Bereich der Lebensversicherung, so dass für 2020 eine höhere Überschussbeteiligung erwartet werden kann. Im Bereich der Risikolebensversicherung gibt es für 2020 keine wesentlichen Veränderungen. Lebensversicherung dienen hauptsächlich zur Absicherung finanzieller und existentieller Risiken.