News » Versicherungen » Wann zahlt die Versicherung im Homeoffice?

Wann zahlt die Versicherung im Homeoffice?

Versicherung Homeoffice

Seit Frühjahr vergangenen Jahres ist die Covid-19-Pandemie existent und seitdem wird die Gesellschaft mit dieser Situation konfrontiert. Allgemeine Hygieneregeln, genaue Sicherheitsabstände und Veränderungen im Arbeitsleben werden ins Leben gerufen. Das Arbeitsleben wurde insbesondere verändert. Bei diesen Veränderungen handelt es sich um die Kurzarbeit, bei der die übliche Arbeitszeit und der Gehalt vorübergehend verringert werden, und um den Wechsel ins Homeoffice.

Im Homeoffice entsteht die Möglichkeit, die Arbeitszeiten frei zu gestalten. Hier fragt man sich natürlich, wie es mit der Versicherung ausschaut und, ob man einen Unfall zu Hause, auch als einen Arbeitsunfall bezeichnen kann. Im Folgenden wird diese Situation genauer betrachtet.

Arbeitsunfall im Homeoffice

Zuallererst ist zu erwähnen, dass die Bestimmung eines Arbeitsunfalles situationsbedingt ist, das heißt, dass es auf die Art und die Entstehung des Unfalles ankommt. Jedoch ist zu beachten, dass grundsätzlich gilt, dass bei einem Unfall während der Arbeit die gesetzliche Unfallversicherung eingreift. Entscheidend ist in diesem Fall, wie sehr die Tätigkeit mit der beruflichen Arbeit in Verbindung steht. Der Ort der Tätigkeit wird nicht beachtet. Das Bundessozialgericht setzt hier die Handlungstendenz voraus, das heißt, dass Sie, während Sie beispielsweise die Internetverbindung für Ihre Arbeit überprüfen, sich verletzen, dann wäre dieser Unfall versichert. Wenn Sie sich aber zum Beispiel beim Kochen schneiden, dann kann man natürlicherweise nicht von einem Arbeitsunfall sprechen und dies wäre dann nicht versichert.

Die Abgrenzung zwischen versicherter und nicht versicherter Beschäftigung im Homeoffice ist nicht gerade simpel. Man spricht von einem Arbeitsunfall, wenn Sie im Büro über die Tasche eines Kollegen stolpern. Es wird auch von einem Arbeitsunfall gesprochen, wenn Sie beispielsweise über Arbeitsunterlagen stolpern, was wiederum nicht gilt, wenn die Stolperfalle ein Spielzeugauto Ihres Kindes ist. In diesem Fall schreitet die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Die komplexe Abgrenzung wird erneut deutlich, wenn man den Weg zur Küche oder den Kantinengang vergleicht. Unfälle die auf dem Weg zur Kantine geschehen sind versichert, jedoch sind Unfälle, die zuhause auf dem Weg zur Küche passieren, nicht versichert.

Empfehlung

Hier wird empfohlen, dass Sie bei allen möglichen Arten von Unfällen Ihren Arbeitgeber unverzüglich kontaktieren und diesen über Ihre Lage informieren. Zudem ist es ratsam, dass Sie vor Beginn Ihrer Arbeit im Homeoffice denkbare Risiken besprechen. Ein bedeutsamer Ratschlag wäre es auch, bei einem Unfall im Homeoffice wichtige Beweise in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit sichern. Zudem ist es geraten, wenn Sie Ihren Unfall einem Familienangehörigen, Ihrem Nachbarn oder Arzt beschreiben, da bei so einer Art von Unfall nicht viele anwesend sind. Des Weiteren können Sie auch eine private Unfallversicherung abschließen, da diese die vom Arbeitgeber gegebene Ausstattung versichert und für entstandene Schäden aufkommt.