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Urlaub trotz Corona-Krise? – Das sollten Reisende wissen

Reiseversicherung

 

Urlaub während der Corona-Krise – was ist zu beachten?

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind für alle Menschen im alltäglichen Leben zu spüren. Auch die Situation für Reisende ist durch Einreisebeschränkungen sehr kompliziert geworden. Dennoch wollen viele Leute dennoch auf ihren Urlaub nicht verzichten. Im Folgenden wird erklärt auf was Reisende bei der Buchung einer Reise achten sollten. Es sollte vor der Reise geklärt sein ob und in welchem Fall die Versicherung die Kosten für ärztliche Versorgung oder Rücktransport übernimmt. Es wird zudem geklärt in welchen Fällen eine Reiserücktrittsversicherung einspringt, falls die Reise nicht angetreten wird.

Infektion mit Covid-19 im Urlaub – Welche Leistungen werden von einer Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen?

Welche Leistungen genau von einer Versicherung abgedeckt sind hängt in erster Linie von den genauen Vertragsbedingungen des Anbieters ab. Der Abschluss einer privaten Auslands-Reiseversicherung ist jedem geraten, welcher vorhat in ein Land außerhalb der EU zu reisen, da dort der normale Versicherungsschutz nicht gilt.

Durch die Reiseversicherung ist gewährleistet, dass auch während der Reise ein Anrecht auf medizinische Versorgung besteht. Dies ist im Falle eines eventuellen Ausbruches des Corona-Virus im Reisegebiet natürlich unbedingt notwendig. Über die Reisekrankenversicherung werden dann Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte abgerechnet wie bei jeder anderen Erkrankung auch.

Eine Reiseversicherung beinhaltet aber nicht in jedem Fall auch ein Anrecht auf einen Rücktransport, um die eventuell bessere medizinische Versorgung in Deutschland nutzen zu können. Es kann so nur die für die Einheimischen des Reisegebietes übliche medizinische Versorgung genutzt werden. Wer jedoch im Falle einer positiven Testung auf Corona die Reise abbrechen möchte und im Falle einer schweren Infektion einen Rücktransport erhalten möchte, muss dafür eventuell eine eigene Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Diese muss explizit das Recht auf einen Reise-Rücktransport im medizinischen Notfall enthalten.

Dies gilt auch für Reisen innerhalb der EU. Die normale Versicherung zahlt innerhalb der EU zwar notwendige Arztbesuche, jedoch keinen Rücktransport. Sobald jedoch ein generelles Ausreiseverbot aus einem Land verhängt wurde ist auch ein Rücktransport nicht mehr möglich.

Es ist unbedingt zu beachten, dass der Ausbruch von Covid-19 von der WHO als Pandemie eingestuft ist. Manche Versicherungen schließen den Fall einer Epidemie oder Pandemie von der normalen Versicherungsleistung aus. Es sollte also unbedingt ein Anbieter ausgesucht werden, welcher diese Ausnahmeregelung nicht verwendet. Hier befindet sich eine Übersicht von Versicherungen, welche auch im Falle einer Pandemie die gesamten Kosten übernehmen.

Sämtliche Reiseversicherungen müssen auf jeden Fall schon vor der Reise abgeschlossen worden sein. Die Frist liegt meist bei 7-14 Tagen vor Reiseantritt. Wird die Reiseversicherung nicht korrekt abgeschlossen besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz.

Wissenswertes zu Reiserücktrittsversicherungen während der Corona-Krise

Auch eine Reiserücktrittsversicherung kann im Falle von Einreiseverboten oder spontaner Erkrankung mit dem Corona-Virus sinnvoll sein. Hier gibt es ebenfalls verschiedene Anbieter mit sehr unterschiedlichen Klauseln. In der Regel zahlt die Versicherung jedoch die Stornokosten nur in den Fällen, in denen es aus zwingenden Gründen eine Reise nicht angetreten werden kann.

Ein solcher zwingender Grund ist z.B. eine Neuinfektion mit Covid-19 vor dem geplanten Reiseantritt. Dies muss natürlich durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Auch die Erkrankung eines nahen Angehörigen kann ein notwendiger Grund für ein Nicht-Antreten der Reise sein.

Eine Versicherung springt natürlich nur ein, wenn es absolut erforderlich ist und im vertraglich festgelegten Rahmen. Der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus durch Kontakt zu einer positiv getesteten Person reicht dafür nicht aus. Auch eine vermehrte Ausbreitung des Virus kurz vor der Reise im Ausreise- oder Einreisegebiet und damit verbundene Sorgen sind keine zwingenden Gründe für einen Reiseabbruch. Erst dann, wenn gesetzlich vorgegebene Einreiseverbote verhängt werden, kann die Reise tatsächlich nicht mehr angetreten werden und dann storniert werden. Leider gibt es für den Fall einer verhängten Quarantäne, ohne, dass die betreffende Person selbst infiziert ist keine festgelegten Regeln. Viele Versicherungen zahlen die Stornokosten für den Reiseabbruch in diesem Fall nicht.

Für den Fall, dass per Gesetz ein Einreiseverbot in ein bestimmtes Land bzw. eine bestimmte Region verhängt wurde, kann die Reise meist beim Anbieter kostenlos storniert werden. Dies hängt jedoch von verschiedenen Bedingungen ab und ist nicht unbedingt ein Fall für die Versicherung.

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