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Rentenzahlung in das Ausland aus der deutschen Rentenversicherung

Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jährlich etwa 1,8 Millionen Renten in mehr als 150 Länder auf der Welt aus.

Die Empfänger sind hier Deutsche, welche im Ausland leben sowie auch Menschen anderer Nationalitäten, welche in Deutschland gearbeitet und hierdurch auch einen Anspruch auf Rente erworben haben. 

Wer in Deutschland rentenversichert war, kann den Ruhestand dort verbringen, wo er es möchte.

Die Rentenansprüche gehen hierbei normalerweise nicht verloren. Zum Ende des Jahres 2016 zählte die Versicherung etwa 234.000 deutsche Rentner, welche im Ausland leben, und zahlte hier die Renten auch aus. Ob nun wirklich auch alle Rentenansprüche bestehen bleiben und die Rente auch ohne irgendwelche Abzüge ausgezahlt wird, hängt von vielen Faktoren ab.

Wer als Rentner ins Ausland zieht, nimmt die Rente automatisch mit. Die einzige Ausnahme besteht bei einer Erwerbsminderungsrente nicht nur aus den eigentlichen medizinischen Gründen, sondern, da der Arbeitsmarkt für die Rentner in Deutschland verschlossen ist. In solchem Fall kann es hierbei zu Einschränkungen kommen.

Die Höhe der Rente hängt stets davon ab, ob die Senioren nur kurzfristig im Ausland leben oder dauerhaft dorthin umziehen. Auch die Wahl des jeweiligen Landes, indem die Senioren künftig leben möchten, ist entscheidend.

Etwa 1,8 Millionen Renten überwies die Deutsche Rentenversicherung Jahr 2018 in das Ausland und somit beinahe sieben Prozent sämtlicher Rentenzahlungen. Viele dieser Zahlungen gingen jenem Rentenatlas von 2019 der DRV zufolge in das Land Österreich, Spanien, nach Frankreich oder auch in die Schweiz. Doch im Ausland sind Bezieher der deutschen Rente zur Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung verpflichtet.

Was ist bei der Rentenzahlung und der Rentenversicherung im Ausland zu beachten?

Senioren, die Sie nur vorübergehend im Ausland leben, erfahren keine Änderung bei der Rentenversicherung und der damit verbundenen Zahlung. Die Deutsche Rentenversicherung überweist dann die Rente auf das Konto der Wahl. Natürlich ist dies bei einer privaten Rentenversicherung ebenso möglich.

Leben die Senioren künftig jedoch dauerhaft in einem beliebigen Land der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, der Schweiz oder auch Norwegen, ändert sich in den meisten Fällen ebenfalls nichts. Die Rente wird auf ein angegebenes Konto weiterhin überwiesen. In Einzelfällen kann es zu Abzügen bei der Rentenzahlung kommen, wenn der deutsche Rentenanspruch teilweise auch ausländische Arbeitszeiten beinhaltet, welche zum Beispiel auf jenem Rentenabkommen mit dem Land Polen aus dem Jahre 1975 beruhen.

Seit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 werden alle Auslandsrentner nach und nach von der Versicherung erfasst und auch angeschrieben. Wie viele Senioren zwischen zwei Ländern hin- und herpendeln, lässt sich allerdings nicht erfassen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss sich für einen Sommer in Griechenland oder auch das Überwintern in Spanien oder Italien nirgendwo abmelden.

Leben Senioren nun wenigstens sechs Monate pro Jahr im Ausland, geht die Versicherung von einem dauerhaften Aufenthalt in dem Land aus. Hier drohen je nach Land eventuell jedoch Einschränkungen oder auch Abzüge bei der Zahlung der Rente. Eine ungekürzte Zahlung eine Rente ist lediglich bei einem beständigen Umzug in ein Land der Europäischen Union möglich. Wenn nun Rentenberechtigte den Sitz in ein Land außerhalb der EU, dann bekommen sie die volle Rente lediglich aus den Beitragszeiten in der Region des heutigen Deutschlands und anteilig aus den beitragsfreien Zeiten.