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Neuerungen für die Krankenversicherung in 2021 !

Für das Jahr 2021 gibt es sowohl bei der Krankenversicherung als auch der Pflegeversicherung wieder Neuerungen, die den Verbraucher interessieren. Auch die ungeliebten Beitragserhöhungen sind wieder zu erwarten. Der Zusatzbeitrag steigt im Durchschnitt um 0,2 Prozent. Bereits 40 Versicherungen haben die Anpassungen durchgeführt.

Im vergangenen Jahr kam es zu erhöhten Ausgaben, und sowohl gesetzliche wie die private Krankenversicherung wollen nun ihre Defizite ausgleichen.

Denn allein die Mehrausgaben, die die Pandemie verursacht, schätzen Experten auf über 16 Milliarden Euro. Die Kosten für die Versicherten steigen also deutlich. Allerdings wollten nicht alle Institute die Erhöhungen umsetzen, etwa 40 Kassen bleiben bei den bisherigen Tarifen.

Die Krankenkassen bessern ihre Bilanzen nicht nur, indem sie die Beiträge zu erhöhen. Zusätzlich erhalten sie noch einen Zuschuss vom Bund in Höhe von fünf Milliarden Euro. Als Folge der höheren Versicherungsbeiträge denken viele Verbraucher über einen Wechsel zu einem anderen Unternehmen nach. Auch hier gibt es neue Bestimmungen, um einen Krankenkassenwechsel deutlich zu vereinfachen. Denn die Bindefrist wurde vom Gesetzgeber erheblich verkürzt, und der Verbraucher kann jetzt alle 12 Monate die gesetzliche Kasse wechseln. Bisher galt eine Bindung von mindestens 18 Monaten.

Höchstbeiträge gestiegen

Versicherte mit Kindern zahlen 2021 einen Höchstbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung von nunmehr 147,54 Euro, bisher galten 142,97 Euro. Kinderlose Versicherte sind mit 159,64 Euro konfrontiert nach 154,64 Euro.

Um 14,6 Punkte steigt der allgemeine Beitragssatz für gesetzlich Versicherte, nämlich von 684,38 Euro auf nun 706,28 Euro. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenversicherung. Viele Versicherer haben die Pauschale bereits um bis zu 0,6 Prozent angehoben. Auch die private Krankenversicherung mutet ihren Mitgliedern künftig höhere Kosten zu. Die Beiträge steigen hier durchschnittlich um etwas mehr als acht Prozent. Bei den bundesweit tätigen Kassen beträgt der niedrigste Zusatzbeitrag nach wie vor 0,39 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig zahlen.

Zuschuss zum Zahnersatz

Seit langem waren die geringen Kassenleistungen beim Zahnersatz ein Ärgernis für viele Versicherte. Aber auch bei diesem Reizthema sind gute Nachrichten zu vermelden, denn die Zuschüsse sollen steigen.

Bisher betrug der Festkostenzuschuss, der von der Krankenkasse zu erwarten war, nur bescheidene 50 Prozent der Kosten. Um immerhin 10 Prozent erhöht sich nun grundsätzlich dieser Erstattungsanteil, und die regelmäßige Vorsorge des Versicherten bringt ihm wie bisher Vergünstigungen ein.

Wer in einem Zeitraum von fünf Jahren regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt erscheint, bekommt weitere 10 Prozent ersetzt. Insgesamt kann der Patient also mit 70 Prozent Erstattung von der Kasse rechnen, wenn ein Zahnersatz notwendig wird. Wer über zehn Jahre sein Gebiss kontrollieren lässt, kommt sogar auf 75 Prozent. Der Eigenanteil für eine Zahnarztbehandlung kann somit auf 25 Prozent sinken, weil die Krankenkassen das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Mitglieder großzügiger belohnen.

Die elektronische Patientenakte

Bereits seit Jahren in der Diskussion ist die Einführung der elektronischen Patientenakte. Das Gezänk von Datenschützern und Pragmatikern konnte schließlich doch in einen Kompromiss aufgelöst werden. Nicht zuletzt durch die Corona-Krise mit ihren digitalen Vorteilen ist auch die Arzt-Praxis zunehmend auf elektronische Kommunikation umgestiegen. Viele Mediziner machen deshalb bereits Gebrauch von der digitalen Dokumentation. Auch im Jahr 2021 wird man im Gesundheitssystem die Anwendungsmöglichkeiten weiter ausbauen. Die elektronische Patientenakte sowie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tragen zur Vereinfachung des Praxisalltags bei und sollen verstärkt nutzbar sein.