News » KFZ & Co. » Autoversicherung » KFZ Versicherung Wechsel – Wann besteht das Sonderkündigungsrecht?

KFZ Versicherung Wechsel – Wann besteht das Sonderkündigungsrecht?

In den Medien wird oft angegeben, dass der Stichtag zum Wechsel der KFZ-Versicherung am 30. November verbindlich ist. Allerdings kann die Autoversicherung auch nach diesem Datum, wenn einige Voraussetzungen gegeben sind, noch gewechselt werden. Dies ist eine sehr nützliche Information für die Verbraucher, da durch den Wechsel der Autoversicherung oft eine ganze Menge bares Geld eingespart werden kann. Der alte Vertrag der KFZ Versicherung kann beispielsweise nach dem Stichtag noch gekündigt werden, wenn der Beitrag erhöht wurden ist. Ein transparenter Hinweis auf diesen Umstand erfolgt nicht durch alle Anbieter einer Autoversicherung.

Wenn in Zukunft ein höherer Beitrag für die Autoversicherung fällig werden soll, dann hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Eigentlich ist die Autoversicherung dazu verpflichtet, ihren Kunden darauf hinzuweisen, dass ihm ein Sonderkündigungsrecht zusteht und einen Vergleich der Beiträge vornehmen.

Allerdings wird diese Vorgabe durch die unterschiedlichen KFZ Versicherung ganz verschieden umgesetzt. Es gibt sicherlich Versicherungen, die den Absatz des Schreibens direkt damit beginnen, dass die KFZ-Versicherung wegen der Erhöhung der Beiträge gekündigt werden kann. Oft müssen allerdings die Zahlen von den Kunden selbst auf verschieden Seiten des Schreibens zusammengesucht und selbstständig verglichen werden. Erst dadurch fällt dann auf, dass der Beitrag für die KFZ Versicherung zukünftig steigt.

Der Vergleichsbetrag ist dafür entscheidend, ob ein Recht auf Sonderkündigung besteht. Es handelt sich dabei um den Betrag, der durch den Versicherungsanbieter ausgewiesen werden muss. Durch diesen Betrag wird angegeben, wie hoch der Beitrag ausfällen würde, wenn dieser konstant bestehen bleiben würde. Wenn der Betrag der neuen Rechnung höher ist, als dieser sogenannte Vergleichsbetrag, dann ist auch eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer im Dezember noch möglich. Der Stichtag des 30. Novembers spielt dann keine Rolle mehr.

Der jeweilige Vergleichsbeitrag spielt deshalb eine so große Rolle, weil auch bei einer generell niedrigeren Rechnung, eine Erhöhung enthalten sein kann. Zusammenhängen tut dies mit dem Schadensfreiheitsrabatt, also SF 14 oder SF 15. Dieser ergibt sich aus der Zeit, in der unfallfrei gefahren wurde. Steigt der Rabatt an, obwohl der Beitrag durch das Versicherungsunternehmen nicht gleichzeitig gesenkt wird, dann steht dem Versicherungsnehmer auch nach dem Stichtag noch ein Recht auf Sonderkündigung zu.

Es ist übrigens nicht immer nötig, dass der Versicherer die Kosten für die KFZ Versicherung erhöht, damit das Recht auf Sonderkündigung besteht. Es findet jedes Jahr, abhängig von der jeweiligen Häufigkeit der Schäden für alle Modelle und Typklassen eine Einstufung in Regionalklassen statt. Dadurch wird der Preis für die KFZ Versicherung ebenfalls beeinflusst. Wenn die Erhöhung des Beitrages für die Autoversicherung an der neuen Einteilung der Typ- oder Regionalklasse liegt, dann besteht das Kündigungsrecht ebenfalls über den 30. November des Jahres hinaus.

 

Fazit – Das Sonderkündigungsrecht der KFZ-Versicherung

Verbraucher sollten genau prüfen, ob, und wenn in wie weit, sich die Beträge für ihre Versicherung ändern. Selbst, wenn der Stichtag des 30. Novembers einmal verpasst wurde, gibt es immer noch die Chance, über das Sonderkündigungsrecht aus dem Versicherungsvertrag herauszukommen. Hier liegt ein großes Sparpotenzial. Im Internet finden sich viele verschiedene Plattformen, auf denen ein Vergleich zwischen den einzelnen Versicherungen durchgeführt werden kann. Es ist ganz unkompliziert, hier das günstigste Angebot für die individuellen Anforderungen zu finden- Versicherungstarife.info