Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so können Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder in vielen Fällen kostenlos mitversichern. In einigen Fällen ist sogar die Mitversicherung von Enkelkindern im Rahmen der Familienversicherung möglich. Diese Option senkt die monatliche finanzielle Belastung erheblich, allerdings sind einige Ausschlusskriterien zu beachten. Der Verband der Ersatzkassen hat zuletzt mitgeteilt, dass im Juli 2022 etwa 16 Millionen Angehörige über die Familienversicherung mitversichert waren.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Familienversicherung möglich?
Die Möglichkeit, Familienmitglieder mitzuversichern, sodass nur ein monatlicher Beitrag zu entrichten ist, ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
Das Familienmitglied muss in Deutschland wohnen, darf nicht selbst versicherungspflichtig und nicht versicherungsfrei sein. Es darf nicht hauptberuflich als Selbstständiger arbeiten, sondern darf höchstens 18 Stunden pro Woche arbeiten. Die Versicherungspflicht hängt von der Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen ab, die je nach Einkommensart variieren.
Befindet sich ein Familienmitglied in einem Arbeitsverhältnis, das unterhalb der Einkommensgrenze liegt, und wird es arbeitslos, scheidet es aus der Familienversicherung aus und ist aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 fortan pflichtversichert.
Wer in Trennung liebt, kann bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils familienversichert bleiben.
Welche Regelungen über die Familienversicherung gelten bei Kindern?
Im Normalfall sind Kinder kostenlos mitversichert. Ist jedoch ein Elternteil Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung, können Kinder nur in drei Fällen in den Genuss der Familienversicherung kommen:
- Die Eltern leben nicht in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.
- Der Ehepartner, der Mitglied bei der privaten Krankenversicherung ist, hat ein geringeres Einkommen als der Ehepartner, der bei einer GKV versichert ist.
- Der privatversicherte Ehepartner hat ein Monatseinkommen, das weniger als ein Zwölftel der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt. Diese Grenze liegt im Jahr 2022 bei monatlich 5.550 Euro oder 66.600 Euro jährlich.