Todesfallleistung


Die Todesfallleistung, die auch unter den Begriffen Todesfallsumme oder Todesfallkapital bekannt ist, stellt den Betrag dar, der Hinterbliebenen aus der Lebensversicherung ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor Ablauf der Laufzeit verstirbt. Sie setzt sich aus der vertraglich garantierten Todesfallsumme und den bis dato entstandenen Überschussanteilen zusammen.

Die Todesfallleistung stellt die Summe dar, die im Todesfall an die Bezugsberechtigten aus der Sterbegeldversicherung ausgezahlt wird. Sie setzt sich zusammen aus der garantierten Todesfallsumme und den erwirtschafteten Überschüssen. Erstere kann bereits mit Vertragsabschluss garantiert werden, die Überschüsse richten sich nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Versicherers.