Teileigentum


Wer eine Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus besitzt, hat ein Teileigentum. Wurde von der Eigentümergemeinschaft nun eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und kommt es zum Schadensfall, der von einem Teileigentümer verursacht wurde und dementsprechend nicht versichert ist, ist die Versicherung zunächst leistungsfrei. Dies gilt allerdings nur gegenüber dem verursachenden Teileigentümer. Den anderen Eigentümern gegenüber muss die Versicherung leisten.