Tarifwechsel PKV


Ein Tarifwechsel PKV ist für jeden privat Versicherten innerhalb der eigenen Gesellschaft möglich. Damit können auch langjährig Versicherte von neuen Tarifen profitieren, die oft preisgünstiger sind. Nach geltendem Recht darf der Wechsel in den neuen Tarif weder abgelehnt werden, noch darf ein Zuschlag erhoben werden. Sofern es sich um einen Tarif mit minderwertigen oder gleichen Leistungen handelt, müssen die Daten des ursprünglichen Versicherungsbeginns zugrunde gelegt werden. Neue Erkrankungen dürfen somit nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen gelten bei Tarifen mit höheren Leistungen, hier ist eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen, sowie das neue Eintrittsalter entscheidend.