Erheblicher Schaden am Eigentum


Eine Reise kann abgebrochen und die Versicherung in die Pflicht genommen werden, wenn ein erheblicher Schaden am Eigentum vorliegt. Dieser kann durch Feuer, Elementarereignisse, Wasserrohrbruch oder Einbruchdiebstahl entstanden sein. Von einem erheblichen Schaden geht man bei einem Schadenswert von mindestens 2.500 Euro aus.