Erfolgsaussichten


Immer, wenn ein Rechtsstreit geführt werden soll, muss man auf die Deckungszusage der Versicherung warten. Diese kann aber ausbleiben. Denn zunächst prüfen Gutachter und Rechtsanwälte der Rechtsschutzversicherung, ob der Streitfall Aussicht auf Erfolg hat. Ist dieser Erfolg eher unwahrscheinlich, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.