Beim Abschluss der Krankenzusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser muss der Antragsteller oft seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Dadurch will der Versicherer sich die Möglichkeit offen halten, bei den behandelnden Ärzten Informationen über durchgeführte Behandlungen oder vorliegende Vorerkrankungen einzuholen.