Direktversicherung
Die Direktversicherung wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler abgeschlossen. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer, wenn auf diesen oder seine Hinterbliebenen das Bezugsrecht im Todesfall lautet.
Die Direktversicherung wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler abgeschlossen. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer, wenn auf diesen oder seine Hinterbliebenen das Bezugsrecht im Todesfall lautet.