Von einem Deckschaden ist immer dann die Rede, wenn ein ungewollter Deckakt zustande kommt. Eine läufige Hündin etwa kann von einem Rüden gedeckt werden, obwohl dies vom Halter der Hündin nicht erwünscht war. Kosten für eine eventuelle Abtreibung oder die Aufzucht der Welpen fallen in diesen Bereich. Deckschäden können auch in der Zucht entstehen, wenn einem Züchter ein Verdienstausfall entsteht, weil die Rassehündin von einem Mischlingsrüden ungewollt gedeckt wurde.