Deckungsklage


Die Deckungsklage besagt, dass Versicherte den Versicherer verklagen können. Das ist etwa dann der Fall, wenn Leistungen für einen Rechtsstreit nicht übernommen werden. Zu unterscheiden ist dabei in die Feststellungs- und die Leistungsklage. In ersterer wird lediglich überprüft, ob die Versicherung zahlen muss. In letzterer ist der Versicherte bereits in Vorleistung gegangen und unter Umständen muss die Versicherung diese Leistungen erstatten.