Ja, sofern der Versicherungsschutz auch im Ausland greift, kann man mit dem Wohnmobil ins Ausland fahren. In einigen Tarifen ist hier allerdings ein gesonderter Schutzbrief abzuschließen, der das Auslandsrisiko deckt und zusätzlich Kosten für die Unterbringung bei einer Panne übernimmt.
Gerade bei Auslandsaufenthalten ist eine Ausfalldeckung anzuraten. Diese sorgt dafür, dass Versicherte ihre Ansprüche durch die eigene Versicherung abdecken lassen können, sollte der Unfallgegner nicht zahlen können.
Eine Ruheversicherung besagt, dass der Versicherungsschutz weiterhin erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug gerade nicht zugelassen ist. Es muss auf einem eingezäunten Grundstück oder in der Garage untergebracht werden. Die Ruheversicherung ist dabei grundsätzlich beitragsfrei.
Wer mit dem Wohnmobil als Dauercamper unterwegs ist, kommt gerne auf die Idee, das Wohnmobil abzumelden. So lassen sich Steuern einerseits und die Kosten für die Versicherung andererseits senken. Da die Voraussetzungen für eine Ruheversicherung hier aber nicht gegeben sind, geht der Versicherungsschutz verloren. Im Schadensfall muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen.
Die Prämien zur Wohnmobilversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, in erster Linie vom Listenneupreis des Wohnmobils. Aber auch die jährliche Laufleistung und das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils beeinflussen die Prämien. Dadurch kann der Halter die Kosten in gewissem Rahmen selbst beeinflussen.
Das Wohnmobil wird genau wie jeder PKW zugelassen. Nötig ist also zwingend die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), eine Buchstaben- und Zahlen-Kombination, die der Versicherer bekannt gibt. Anhand dieser wird von der Zulassungsstelle überprüft, ob tatsächlich eine Versicherung für das Wohnmobil besteht.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings lohnt auch hier ein genauer Blick in die Vertragsdetails. Eine Übersetzung mit der Fähre ist bei vielen Anbietern nur in der Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Das unterscheidet sich je nach Anbieter. Es gibt aber Versicherungen, die eine Schadenfreiheitsklasse mit 25 Prozent gewähren, meist jedoch erst nach 20 unfallfrei gefahrenen Jahren.
Ja, im Rahmen der Sonderausgaben können die Beiträge zur Wohnmobilversicherung steuerlich abgesetzt werden. Allerdings greifen hier Höchstbeträge, die durch andere Leistungen oft schon voll ausgeschöpft sind.
Die Haftpflicht für das Wohnmobil ist gesetzlich vorgeschrieben und somit obligatorisch. Aufgrund des Wertes eines Wohnmobils ist aber auch der Kaskoschutz unbedingt zu empfehlen.