Häufige Fragen zur KFZ Versicherung

1. Warum muss ich eine KFZ Versicherung abschließen?

Nur die KFZ Haftpflichtversicherung ist in Deutschland und auch in weiten Teilen der EU eine Pflichtversicherung. Diese wird nötig, weil das Gefahrenpotenzial im Straßenverkehr enorm hoch ist. Die Kosten, die aus den Schäden resultieren, sind ebenfalls sehr hoch und würden den finanziellen Leistungsspielraum des Einzelnen oft überschreiten. Damit die Opfer aber dennoch zu ihrer Entschädigung kommen, wurde die KFZ Haftpflichtversicherung bereits 1965 als Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt, sofern man mit seinem Wagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will. Fahrzeuge, die ausschließlich für die Rennstrecke zugelassen sind, brauchen diese Versicherung übrigens nicht.

2. Auf welche Leistungen sollte ich in der KFZ Versicherung nicht verzichten?

Obwohl es sich bei der KFZ Haftpflichtversicherung um eine verpflichtende Versicherung handelt, deren Mindestleistungen im Gesetz festgelegt sind, können auch Zusatzleistungen abgeschlossen werden. Sinnvoll sind hier vor allem die Teil- und Vollkaskoversicherung dort die  Haftungsübernahme bei Unfällen mit Tieren aller Art, der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die Neupreisentschädigung und die Übernahme von Folgeschäden durch Marderbisse.

3. Kann ich bei der KFZ Versicherung Einsparungen erzielen?

Ja, durch zahlreiche Rabattmöglichkeiten lassen sich Beiträge sparen. Ein günstiger Fahrzeugtyp bietet ein hohes Sparpotenzial. Ebenfalls kann der nächtliche Abstellplatz in der Garage günstigere Beiträge mit sich bringen. Gleiches gilt, wenn nur wenige, ausgesuchte Fahrzeugführer abgesichert sind. Zusätzlich kann durch eine hohe Selbstbeteiligung gespart werden, was aber nicht immer sinnvoll ist.

4. Wie kann ich die KFZ Versicherung kündigen?

Die KFZ Versicherung kann man fristgerecht zum Stichtag 30.11. kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Eine Sonderkündigung ist bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsanpassungen, bei Eintritt eines Versicherungsfalls oder wenn der Wagen nicht mehr vorhanden ist, möglich. Auch hier muss eine Frist von vier Wochen eingehalten werden. Bei der KFZ Haftpflichtversicherung ist zu beachten, dass das Auto ohne gültigen Versicherungsschutz nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

5. Wie wichtig ist die Schadenfreiheitsklasse?

Zur Ermittlung der Beiträge zur KFZ Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse von besonderer Bedeutung. Die auch als SF-Klasse bezeichnete Schadenfreiheitsklasse hängt davon ab, wie viele Jahre man unfallfrei gefahren ist. Eine Absenkung der SF-Klasse findet jährlich statt, sofern im Vorjahr wenigstens sechs Monate eine Versicherung bestanden hat.

6. Welche Bedeutung haben Typ- und Regionalklassen?

Auch die Typ- und Regionalklassen sind entscheidend für die Berechnung der Beiträge zur KFZ Versicherung. Die Typklassen hängen von dem Fahrzeug selbst ab, also Hersteller, Leistungsdaten usw. Die Regionalklassen ermitteln sich aus dem Wohnort.

7. Gibt es auch Fälle, in denen die KFZ Versicherung nicht haften muss?

Ja, in einigen Fällen muss die KFZ Versicherung nicht leisten. Sie wird aber zunächst in jedem Schadensfall die Zahlungen erfüllen, damit die Geschädigten abgesichert sind. Im Nachgang kann die KFZ Versicherung allerdings die ausgelegten Beträge vom Versicherungsnehmer bis maximal 5.000 Euro zurückfordern. Nicht leisten muss die KFZ Versicherung bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen, bei Alkohol und Drogen am Steuer und in Einzelfällen bei Unfällen, die etwa durch das Telefonieren während des Fahrens entstanden sind.

8. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Kommt es tatsächlich einmal zu einem Unfall, so sollten die Unfallbeteiligten die Ruhe bewahren. Im ersten Schritt gilt es die Unfallstelle zu sichern, Hilfe zu rufen und sich um Verletzte zu kümmern. Im zweiten Schritt sollten die Unfalldaten und die Daten des Unfallgegners aufgenommen und Beweise gesichert werden – etwa mittels Fotos. Danach ist die Versicherung unverzüglich zu informieren.

9. Wie verhalte ich mich beim Diebstahl meines Fahrzeugs?

 Für den Diebstahl von Fahrzeugen ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Auch hier gilt, dass der Diebstahl binnen einer Woche bei der Polizei anzuzeigen ist. Innerhalb dieser Frist muss die KFZ Versicherung schriftlich über den Diebstahl benachrichtigt werden. Die polizeiliche Anzeige ist der Schadensmeldung beizufügen. Im Anschluss erhalten Versicherte einen Fragebogen, den sie ausfüllen müssen.

10. Kann ich die Beiträge zur KFZ Versicherung steuerlich geltend machen?

Die Beiträge zur KFZ Haftpflichtversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge zur Teil- und Vollkaskoversicherung sind nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn das Fahrzeug als Firmenwagen genutzt wird.

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