Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

1. Für wen ist die Rechtsschutzversicherung geeignet?

Die Rechtsschutzversicherung eignet sich für jeden, da jeder in eine Situation geraten kann, in der er Ansprüche vor Gericht durchsetzen muss. Bekannte Beispiele sind Streitigkeiten mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber.

2. Wer ist in der Rechtsschutzversicherung die versicherte Person?

Der Versicherungsnehmer gilt in der Regel als versicherte Person. Bei Single-Tarifen ist nur er abgesichert. Andernfalls können auch Ehepartner und minderjährige Kinder mit abgesichert sein. Bei volljährigen Kindern besteht die Mitversicherung meist solange, wie sie sich noch in der Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind.

3. Worauf muss ich beim Abschluss achten?

Beim Abschluss sollten Beiträge und Leistungen verglichen werden. Ehepartner und Kinder sollten mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Außerdem empfehlen sich Jahresverträge, da so ein Wechsel des Versicherungsunternehmens einfacher und schneller zu vollziehen ist.

4. Wann kann ich die ersten Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Die Rechtsschutzversicherung sieht eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten vor, bevor die ersten Fälle übernommen werden. Daher lohnt sich der Abschluss bei einem sich bereits anbahnenden Rechtsstreit nicht.

5. Kann die Wartezeit auch umgangen werden?

Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen die Wartezeit nicht greift. Dies ist etwa bei Leih- und Leasinggeschäften der Fall. Außerdem können Versicherer auf die Wartezeit verzichten, wenn der Versicherte bereits vorher rechtsschutzversichert war und lediglich den Anbieter gewechselt hat.

6. Sind Kinder mitversichert?

Ja, minderjährige Kinder können im Familientarif mitversichert werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Der Versicherungsschutz gilt maximal bis zum 25. Lebensjahr oder bis der Nachwuchs eine dauerhafte Anstellung annimmt. Er gilt aber im Verkehrsrechtsschutz nicht, sofern die Kinder einen eigenen Wagen haben.

7. Ist die Selbstbeteiligung sinnvoll?

Ja, denn durch die Selbstbeteiligung sinken die laufenden Beiträge. Experten empfehlen eine Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 300 Euro je Schadensfall.

8. Wie verhält man sich im Schadensfall richtig?

Sollte es zum Schadensfall kommen, ist die Versicherung zeitnah zu informieren. Dabei müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, die im Versicherungsvertrag nachzulesen sind. Der zuständige Sachbearbeiter bespricht dann das weitere Vorgehen.

9. Darf ich meinen Anwalt frei wählen?

Grundsätzlich darf man seinen Anwalt in Deutschland frei wählen. Allerdings sollte dieser in der Nähe sein, damit keine zu hohen Anfahrtskosten entstehen. Deren Übernahme kann die Rechtsschutzversicherung nämlich verweigern. Bevor eine Klage eingereicht wird, sollte zudem die Zustimmung zur Übernahme der Leistungen durch die Versicherung abgewartet werden. Haben einzelne Fälle nur geringe Erfolgsaussichten, darf die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen. Außerdem hat sie zur Fristwahrung oder um größere Schäden zu vermeiden, das Recht, selbst einen Anwalt zu beauftragen.

10. Welche Leistungen sollten enthalten sein?

Bei der Rechtsschutzversicherung sollten nicht nur die Kosten für tatsächlich vor Gericht ausgefochtene Streitigkeiten übernommen werden. Auch Kosten für Vorab-Beratungsgespräche sollten übernommen werden. Auf eine freie Anwaltswahl und eine Kostenübernahme und Beratung bei Streitigkeiten im Ausland ist ebenso zu achten, wie auf die Kostenübernahme bei der Mediation, um den Gang vors Gericht zu vermeiden.

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