Das Kürzel kWp steht für Kilowatt-Peak. Dieser Begriff beschreibt die Spitzenleistung, die die Anlage unter optimalen Bedingungen erreichen kann.
Es gibt zwar immer noch einige Anbieter für die Photovoltaikversicherung, die den Überspannungsschutz nicht automatisch mit einschließen, allerdings sollte man von solchen Angeboten Abstand nehmen. Gerade in stärker gefährdeten Regionen ist der Überspannungsschutz ein Muss.
Strom, der mit der eigenen PV-Anlage erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, bringt dem Anlagenbetreiber eine Vergütung ein. Liegt ein Totalausfall der Anlage vor und kann daher kein Strom mehr eingespeist werden, erleidet der Anlagenbetreiber einen Ertragsausfall. Dieser wird im Rahmen der Ertragsausfallversicherung bis zur vereinbarten Höhe gezahlt. Für welchen Zeitraum der Ertragsausfall übernommen wird, kann individuell vereinbart werden.
Ja, bei einigen Anbietern kann auch die selbst installierte PV-Anlage versichert werden. Allerdings muss die Endabnahme stets durch eine Fachfirma erfolgen.
Nein, eine Photovoltaikversicherung gilt ausschließlich für die PV-Anlage. Andere Anlagen lassen sich in den Versicherungsschutz nicht integrieren.
Oft ist eine Photovoltaikversicherung mit inkludierter Montageversicherung erhältlich. Diese sichert aber lediglich die Montage der Anlage ab. Versichert sind allerdings nur die Solarmodule und Wechselrichter, etwa gegen Schäden durch Wasser, Feuer oder Diebstahl. Nicht versichert werden Werkzeuge und Gerüste zur Montage.
Vorgeschrieben ist die Betreiberhaftpflichtversicherung nicht. Allerdings sollte diese unbedingt eingeschlossen werden, da auch von der PV-Anlage Gefahren ausgehen, die nicht zu unterschätzen sind und über die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden.
Nein, die meisten Anbieter erlauben keine einzelne Absicherung der Betreiberhaftpflichtversicherung. Diese kann meist nur im Komplettpaket mit der Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden.
Ja, grundsätzlich ist dies bei einigen Anbietern möglich. Allerdings werden dann nur die PV-Anlage selbst und ihre technischen Komponenten abgesichert. Der Schutz vor einem Ertragsausfall ist hingegen nicht mit enthalten. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs ist die Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung nicht ratsam.
Nicht versichert werden können in der Photovoltaikversicherung Schäden, die durch Mängel entstanden sind, die bereits vor dem Abschluss der Police bestanden haben. Auch innere Unruhen, Krieg und Co. können zu Schäden führen, sind aber nicht versichert. Gleiches gilt für Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung und radioaktive Substanzen. Ebenso ist die eigene mutwillige Zerstörung der Anlage nicht versichert.