Die Unfallversicherung leistet grundsätzlich nach einem Unfall. Meist wird jedoch ein bestimmter Grad der Invalidität vorausgesetzt. Dieser muss erst zeitaufwändig ermittelt werden, bevor mit Leistungen aus der Unfallversicherung zu rechnen ist.
Es gibt auch in der Unfallversicherung Leistungsausschlüsse. Diese variieren je nach Anbieter und Tarif. Oft gelten sie bei der Ausübung von Extremsportarten, wie dem Fallschirmspringen oder Paragliding. Auch bestimmte, sehr risikobehaftete Berufsgruppen, etwa Auto-Rennfahrer, Sprengmeister oder Berufstaucher werden nicht von allen Anbietern versichert.
Die Beiträge zur Unfallversicherung sind abhängig von der Versicherungssumme (Grundsumme), den zusätzlich abgesicherten Leistungen (Krankenhaustagegeld, Bergungskosten usw.), der Risikoklasse der Berufsgruppe und den Kosten des Versicherers.
Ja, die Beiträge zur Unfallversicherung gelten als Sonderausgaben. Sie sind allerdings nur bis zu den Maximalbeträgen für Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Da die Unfallversicherung jedoch auch Unfälle im Arbeitsleben mit absichert, können die Beiträge jeweils hälftig als Sonderausgaben und Werbungskosten abgesetzt werden.
Ja, auf die Beiträge fällt die übliche Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent an. Diese ist bereits in den Beiträgen mit eingerechnet.
Soll die Unfallversicherung gekündigt werden, ist die dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten. Ausnahmen gelten, wenn aufgrund von Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht besteht. Dann ist die Frist von einem Monat maßgeblich. Sie gilt ebenfalls bei einem Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall.
Soll die bisherige Unfallversicherung durch eine andere ersetzt werden, sind die genannten Kündigungsfristen ebenso zu beachten. Außerdem sollten weder eine Doppelversicherung noch Versicherungslücken entstehen.
Die Progression besagt, dass die Grundsumme der Unfallversicherung im Leistungsfall erhöht werden kann. Diese Erhöhung wird je nach Grad der Invalidität festgelegt.
Die Unfallversicherung unterscheidet in verschiedene Gefahrengruppen. Die Gruppe K steht für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Die Gruppe A steht für Erwachsene, die weder eine körperliche, noch eine gefährliche Tätigkeit ausüben und die Gruppe B steht für Erwachsene, die körperliche oder gefährliche Tätigkeiten ausüben.
Wurden mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen, sind grundsätzlich alle Versicherungen leistungspflichtig, wenn ein Schadensfall eintritt.