Die Sterbegeldversicherung ist für alle geeignet, die ihre Hinterbliebenen im Todesfall vor den Kosten einer Bestattung bewahren wollen.
Beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung sollte auf eine ausreichend hohe Todesfallsumme geachtet werden. Die Beiträge sollten zu dieser in einem angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem sind eventuell nötige Wartezeiten zu berücksichtigen.
Ja, in einigen Fällen leistet die Sterbegeldversicherung nicht. Die genauen Details zu den Leistungsausschlüssen variieren jedoch je nach Versicherung und Tarif. Oft werden beispielsweise Leistungen ausgeschlossen, wenn die bezugsberechtigte Person den Tod des Versicherten absichtlich herbeiführt.
Ja, Einschränkungen bei den Leistungen sind ebenfalls möglich. Häufig finden sich diese, wenn der Tod im Kriegseinsatz oder bei einem terroristischen Angriff mittels ABC-Waffen oder konventionellen Waffen eintritt. Einige Anbieter zahlen dann nur den zum Todestag ermittelten Rückkaufswert.
Im Leistungsfall ist die Sterbegeldversicherung so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Dabei müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
Trat der Tod aufgrund einer Erkrankung ein, verlangen die Anbieter oft zusätzliche Unterlagen über den Beginn und den Verlauf der zugrundeliegenden Erkrankung.
Der Versicherungsschutz ist zu unterscheiden in den Anspruchs- und den Vertragsbeginn. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift der beiden Vertragsparteien. Der Anspruchsbeginn hingegen kann sofort (Tarife mit Gesundheitsprüfung) oder nach einer vereinbarten Wartezeit (Tarife ohne Gesundheitsprüfung) eintreten.
Die Höhe der Beiträge wird zunächst durch die Kosten des Versicherers (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) beeinflusst. Zudem ist das Eintrittsalter entscheidend. Je älter die Versicherten, desto höher die Beiträge. Nicht zuletzt entscheidet die Leistungssumme im Todesfall über die Höhe der Beiträge. Je höher diese gewählt wird, umso höher fallen die Beiträge aus.
Da es sich um eine reine Todesfallabsicherung handelt, können die Beiträge zur Sterbegeldversicherung in der Regel als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings sind hier Höchstbeträge zu berücksichtigen, die sich steuerlich mindernd auswirken.
Die Leistungen der Sterbegeldversicherung im Todesfall sind grundsätzlich steuerfrei. Wird die Sterbegeldversicherung gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt, so sind diese Leistungen wiederum steuerpflichtig.
Ja, eine Kündigung ist in der Regel mit vierwöchiger Frist zum Ende einer Leistungsperiode möglich. Die Leistungsperiode wird durch die Zahlungsintervalle (jährlich, halbjährlich, quartalsweise, monatlich) bestimmt. Außerdem gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Prämie um mehr als zehn Prozent erhöht. Es können jedoch individuell andere Kündigungsfristen vereinbart werden, so dass die Vertragsbedingungen genau studiert werden sollten.