Die Rürup oder Basis Rente ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge und soll vor allem Selbstständige ansprechen, die nicht in den Genuss der Riester Rente kommen.
In erster Linie bietet die Rürup Rente steuerliche Vorteile, die sich umso mehr bemerkbar machen, je höher die eigene Steuerbelastung ausfällt. Außerdem ist das angesparte Kapital vor der Pfändung geschützt und darf selbst beim Hartz-IV-Bezug nicht angerechnet werden.
Die Rürup Rente ist für jeden sinnvoll, der Steuern zahlen muss, da die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Am besten geeignet ist sie jedoch für Selbstständige und Freiberufler, die meist aus der gesetzlichen Rentenversicherung nichts erwarten dürfen und die Zulagen nach Riester nicht in Anspruch nehmen können.
Nein, im Todesfall verfallen die eingezahlten Beiträge. Wer dennoch den Hinterbliebenenschutz wünscht, muss einen zusätzlichen Vertragsbaustein integrieren, der allerdings mit Mehrkosten verbunden ist.
Die Rürup Rente wird nicht mittels Zulagen, sondern mit steuerlichen Vorteilen gefördert. Damit profitieren Versicherte erst im Rahmen der Jahressteuererklärung. Zudem kann in der Rürup Rente lediglich eine Verrentung der Beiträge erfolgen. Bei der Riester Rente ist hingegen mit Eintritt ins Rentenalter eine Einmalzahlung von 20 bis 30 Prozent des angesparten Kapitals möglich.
Die Rürup Rente kann von jeder volljährigen Person abgeschlossen werden, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland hat. Zugangsvoraussetzungen gibt es somit nicht.
Es gibt keine Mindesteigenbeiträge, wie in der Riester Rente. Die Beiträge zur Rürup Rente können frei gewählt werden und lassen sich auf diese Weise optimal an die eigene finanzielle Situation anpassen. Dabei können Versicherte außerdem entscheiden, ob sie regelmäßige Einzahlungen vornehmen oder auf Einmalzahlungen setzen wollen.
Grundsätzlich ja. Sofern mit dem jeweiligen Land ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wird die Rürup Rente unter Berücksichtigung der steuerlichen Regelungen im Ausland ausgezahlt. Besteht weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland, ändert sich für die Versicherten nichts.
Rentennahe Jahrgänge können die Rürup Rente ebenfalls abschließen. Sie haben die gleichen steuerlichen Möglichkeiten. Zusätzlich profitieren sie von der vermutlich noch etwas geringer ausfallenden Steuerbelastung in der Auszahlungsphase.
Ja, in die Basisrente können zusätzliche Absicherungen mit inkludiert werden. Zu ihnen zählen vor allen Dingen die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Todesfallabsicherung bzw. der Hinterbliebenenschutz. Wichtig ist in beiden Fällen, dass mindestens 50 Prozent der Beiträge in die Altersvorsorge fließen, andernfalls würden die steuerlichen Vorteile verloren gehen.