Wörtlich übersetzt steht der Begriff Dread Disease für gefürchtete Krankheiten, wobei hierzulande oft von schweren Krankheiten die Rede ist.
Bei der Dread Disease Versicherung handelt es sich um eine recht junge Form der Versicherung. Sie wurde erst Anfang der 1990er Jahre auf dem deutschen Markt eingeführt und zugelassen. Daher ist sie in der Bevölkerung noch nicht allzu bekannt.
Ja, die Beiträge zur Dread Disease Versicherung können ebenso wie die zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abgesetzt werden. Sie zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Diese sind in ihrer absetzbaren Höhe jedoch stark begrenzt und werden meist schon durch die laufenden Sozialversicherungsbeiträge erreicht. Daher ist es vielen Arbeitnehmern eben nicht möglich, die Beiträge steuerlich mindernd zu nutzen.
Dafür muss man lediglich einen Blick auf die Statistiken werfen. Daraus geht hervor, dass jährlich zwischen 800.000 und einer Million Menschen an Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs erkranken, aber nur wenige von ihnen dauerhaft berufsunfähig werden. Daher ist die Dread Disease Versicherung durchaus als sinnvoll einzustufen.
Ja, grundsätzlich lassen sich auch Kinder vor den finanziellen Folgen schwerer Krankheiten absichern. Oft sind diese kostenfrei im Tarif der Eltern mit versichert, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erst danach muss eine eigene Police für sie abgeschlossen werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Eintrittsalter in die Dread Disease Versicherung über den Beitrag mit entscheidet, ist es ratsam, eine lebenslang laufende Absicherung zu wählen. Zwar stehen auch Tarife mit festgelegter Laufzeit zur Wahl, doch müsste das Risiko nach Ablauf dieser neu und meist teurer abgesichert werden.
Das kommt auf die individuelle Tarifgestaltung an. Gute Tarife am Markt leisten nicht nur einmal. Sie leisten, sobald eine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde und können eine weitere Zahlung veranlassen, wenn später eine weitere schwere Erkrankung festgestellt wird. Meist wird dies im Vertrag als „Second Event“ bezeichnet.
Die Versicherungssumme kann in der Dread Disease Versicherung individuell vereinbart werden. Die Höhe ist demzufolge nicht begrenzt. Auch in der Verwendung der Leistungszahlung ist der Versicherte frei. Meist werden die Beträge für anstehende Behandlungen, nötige Umbaumaßnahmen oder gar Umzüge verwendet.
Nach aktuellem Steuerrecht ist die Leistung aus der Dread Disease Versicherung steuerfrei, da es sich um eine reine Risikoabsicherung handelt.
Das ist wiederum abhängig von der Vertragsgestaltung. Es gibt einige Tarife, die eine Todesfallsumme bieten, die im Fall der Fälle an die Angehörigen ausgezahlt wird.