Schonvermögen


Die Basisrente zählt zum so genannten Schonvermögen oder geschütztem Vermögen. Wer darin bereits hohe Summen angespart hat, muss nicht damit rechnen, dass diese gepfändet werden können. Auch beim Hartz IV Bezug bleibt das Kapital aus der Rürup Rente unangetastet und darf nicht angerechnet werden.