Leistungsarten


In der betrieblichen Altersvorsorge sieht man grundlegend drei Leistungsarten vor: Die Altersleistungen (Leibrenten), die Invaliditätsleistungen (wenn ein bestimmter Grad der Invalidität vorliegt) und die Hinterbliebenenleistungen (die den Hinterbliebenen der versicherten Person zukommen). Pflege- und Krankheitsleistungen können über die betriebliche Altersvorsorge nicht abgesichert werden.