Leinenzwang
Ist in der Hundehaftpflicht der Leinenzwang vereinbart, muss die Versicherung nur für Schäden haften, die vom angeleinten Hund verursacht wurden. Ist der Hund frei gelaufen, muss die Versicherung nicht zahlen.
Ist in der Hundehaftpflicht der Leinenzwang vereinbart, muss die Versicherung nur für Schäden haften, die vom angeleinten Hund verursacht wurden. Ist der Hund frei gelaufen, muss die Versicherung nicht zahlen.